In Biel wurde ein Minderjähriger mit 84 km/h in einer 30er-Zone geblitzt. Der 16-Jährige ist geständig – nun drohen juristische Konsequenzen.
Anfang März wurde in der Stadt Biel ein Auto am Mösliweg mit massiv überhöhter Geschwindigkeit gemessen. In der Tempo-30-Zone raste ein Fahrzeug mit 84 km/h – nach Abzug der gesetzlichen Toleranz. Die Polizei konnte den mutmasslichen Fahrer, einen 16-Jährigen, ermitteln. Er zeigte sich geständig.
Raserdelikte gehören in der Schweiz zu den schwersten Verkehrsverstössen – besonders in Tempo-30-Zonen, die oft in Wohngebieten oder in der Nähe von Schulen liegen. Wer hier mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit fährt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch Fussgänger, Kinder und Velofahrer.
Gemäss Schweizer Strassenverkehrsrecht gilt: Wer mit mehr als 40 km/h Überschreitung in einer 30er-Zone unterwegs ist, erfüllt die Voraussetzungen eines Raserdelikts. In solchen Fällen greift das sogenannte „Via sicura“-Massnahmenpaket – mit strengen Strafen.
Der Raserfall ereignete sich laut Polizeiangaben am Sonntag, 9. März 2025, am Mösliweg in Biel. Im Rahmen einer Geschwindigkeitskontrolle wurde ein Auto mit 84 km/h gemessen – erlaubt sind auf diesem Abschnitt maximal 30 km/h.
Nach kurzer Zeit konnte der mutmassliche Fahrer ermittelt und befragt werden. Der 16-jährige Jugendliche zeigte sich bei der Einvernahme geständig. Ihm drohen nun juristische Konsequenzen – trotz seines Alters.
Auch wenn der Lenker erst 16 Jahre alt ist, kann er strafrechtlich belangt werden. Je nach Schwere des Delikts und früherem Verhalten kann die Jugendanwaltschaft Massnahmen wie Fahrverbote, Auflagen oder auch stationäre Erziehungsmassnahmen verhängen. Bei Raserdelikten kommt es in der Regel zu einer strengen Beurteilung – auch im Jugendstrafrecht.
Zudem stellt sich die Frage, wie ein Jugendlicher an ein Auto gelangen konnte. Ob der Wagen aus dem familiären Umfeld stammt oder unbefugt benutzt wurde, ist nicht bekannt.
Der Fall in Biel verdeutlicht, dass Raserdelikte keine Altersgrenze kennen. Auch Jugendliche können sich für ihr Verhalten verantworten müssen – besonders wenn Menschenleben gefährdet sind. Der 16-Jährige wird sich nun vor der Justiz erklären müssen.
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