Bundesrat verschärft Energievorschriften für Geräte und Wasserstoff


(Symbolbild)

Neue Regelungen für Geräte, Wasserstoffleitungen und Sicherheitsbewertungen

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Mai 2025 verschiedene Teilrevisionen von Energieverordnungen beschlossen. Die Änderungen betreffen unter anderem Vorschriften zur Energieeffizienz elektrischer Geräte, neue Bestimmungen zum Wasserstofftransport durch Rohrleitungen sowie Sicherheitsanforderungen an Zwischenlager für radioaktive Abfälle. Die revidierten Verordnungen treten am 1. Juli 2025 in Kraft. Einige Anpassungen im Fahrzeugbereich folgen per 1. Januar 2026.

Energieeffizienzvorschriften für Geräte und Fahrzeuge

In den Anhängen der Energieeffizienzverordnung werden die Anforderungen an die Energieeffizienz elektrischer Geräte neu geregelt. Die Schweiz passt diese Vorgaben regelmässig an das EU-Recht an, um parallele Standards sicherzustellen.

Neu eingeführt werden Effizienzanforderungen für Mobiltelefone, Schnurlostelefone und Tablets. Im Fahrzeugbereich gibt es Änderungen bei der Kennzeichnung der Energieeffizienz in der Werbung. Zudem wird die Anrechnung von Biogas bei der Energieetikette und den CO₂-Emissionsvorschriften aufgehoben. Diese Fahrzeuganpassungen treten per 1. Januar 2026 in Kraft.

Wie news.admin.ch berichtet, wurden alle Teilrevisionen am 21. Mai 2025 vom Bundesrat gutgeheissen.

Regeln für Transport und Zuständigkeit

In der Rohrleitungs- und Rohrleitungssicherheitsverordnung werden die Kriterien für die Anwendung der technischen Regeln sowie der Sicherheitsvorschriften an die Besonderheiten von Wasserstoff angepasst.

Zudem werden die Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen bei der Nutzung von Wasserstoff im Leitungsbereich präzisiert. Zur Stärkung der Cybersicherheit werden verbindliche Minimalstandards zum Schutz von Infrastrukturen im Bereich der Gasversorgung eingeführt.

Neue Pflicht für Betreiber

In der überarbeiteten Kernenergieverordnung wird neu festgelegt, dass der Inhaber einer Betriebsbewilligung für:

  • Zwischenlager für radioaktive Abfälle

  • Forschungsanlagen

  • Unterrichts- und Nullleistungsanlagen

alle zehn Jahre eine umfassende systematische Sicherheitsbewertung vorlegen muss. Diese Regelung dient der kontinuierlichen Überprüfung des Sicherheitsniveaus.

Mit den revidierten Verordnungen stärkt der Bundesrat die Energieeffizienz, erhöht die Sicherheit im Umgang mit Wasserstoff und schafft klare Pflichten für den Betrieb von kerntechnischen Einrichtungen. Die Neuerungen treten am 1. Juli 2025 in Kraft, einzelne Bestimmungen zu Fahrzeugen folgen im Januar 2026.

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