1,8-Millionen-Franken-Busse bleibt bestehen – ESBK-Aufsicht gestärkt
Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Grand Casino Baden AG (GCB) gegen eine Verwaltungssanktion der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) vollständig abgewiesen. Damit bleibt die vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Busse in Höhe von 1,8 Millionen Franken bestehen.
Wie esbk.admin.ch berichtet, stützt das Bundesgericht mit seinem Entscheid vom 21. Mai 2025 das aufsichtsrechtliche Vorgehen der ESBK in allen Punkten.
Ursprüngliche Sanktion wegen Gesetzesverstössen
Die ESBK hatte im Jahr 2020 Verstösse der Grand Casino Baden AG im Zusammenhang mit deren Online-Spielangebot festgestellt. Die Sanktion betraf zentrale Bestimmungen des Geldspielgesetzes, insbesondere:
-
unzureichende Sozialschutzmassnahmen für gefährdete Spieler
-
Nichteinhaltung der Vorgaben zur Verhinderung von Geldwäscherei
-
Verstoss gegen das Werbeverbot, indem gesperrte Personen dennoch Werbung erhielten
Diese Verstösse führten zur Verfügung einer Verwaltungssanktion durch die ESBK in Höhe von 1,8 Millionen Franken.
Instanzenweg und Urteil des Bundesgerichts
Nach dem Erlass der Sanktion durch die ESBK legte die GCB Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Dieses wies die Beschwerde im November 2023 ab. Die GCB reichte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.
Mit Entscheid vom 21. Mai 2025 wies nun auch das Bundesgericht die Beschwerde in allen wesentlichen Punkten ab. Die Sanktion ist damit rechtskräftig.
Bedeutung für die Spielbankenaufsicht
Das Urteil stärkt die Rolle der ESBK und unterstreicht die Bedeutung einer konsequenten Durchsetzung des Geldspielgesetzes – insbesondere im Bereich des Online-Glücksspiels.
Die korrekte Umsetzung von Spielerschutzmassnahmen, Werbebeschränkungen und Vorgaben zur Geldwäschereiprävention bleibt für alle konzessionierten Anbieter bindend.
Mit der vollständigen Abweisung der Beschwerde der Grand Casino Baden AG und der Bestätigung der Sanktion von 1,8 Millionen Franken hat das Bundesgericht ein klares Signal für die Strenge und Rechtsgültigkeit der Spielbankenaufsicht gesetzt. Die Entscheidung bekräftigt die Pflicht aller Anbieter, gesetzliche Vorgaben lückenlos umzusetzen – zum Schutz der Spielenden und zur Wahrung der Integrität des Marktes.
Verpasse keine News mehr! Aktiviere unseren kostenlosen Whatsapp-Kanal