Schweizer Hotels sollen durch tiefere Vermittlungsgebühren entlastet werden
Der Preisüberwacher hat entschieden: Die Hotelbuchungsplattform Booking.com muss ihre Kommissionssätze für Schweizer Hotels deutlich senken. Die entsprechende Verfügung wurde am 21. Mai 2025 veröffentlicht. Grundlage ist das Preisüberwachungsgesetz (PüG), das missbräuchlich hohe Preise verhindern soll. Nach gescheiterten Verhandlungen mit dem Unternehmen hat der Preisüberwacher einseitig verfügt, dass die Kommissionen um knapp ein Viertel gesenkt werden müssen – drei Monate nach Eintritt der Rechtskraft, befristet auf drei Jahre.
Verfahren nach Preisüberwachungsgesetz
Das Preisüberwachungsgesetz (SR 942.20) erlaubt dem Preisüberwacher einzugreifen, wenn Preise ohne wirksamen Wettbewerb zustande kommen. Im Fall von Booking.com wurde ein mehrstufiges Verfahren durchgeführt.
Die Analyse bezog sich auf:
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Marktstellung von Booking.com
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Wettbewerbssituation im Bereich Online-Buchungsplattformen
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Höhe und Zusammensetzung der Kommissionssätze
Laut Bewertung des Preisüberwachers sind die Kommissionen gegenüber Schweizer Hotels missbräuchlich hoch und nicht durch Wettbewerb gerechtfertigt. Wie news.admin.ch berichtet, blieb eine einvernehmliche Lösung mit Booking.com trotz intensiver Verhandlungen aus.
Inhalt und Wirkung der Verfügung
Die formelle Verfügung verpflichtet Booking.com, die durchschnittlichen Kommissionssätze um knapp 25 % zu senken. Die Umsetzung bleibt dem Unternehmen überlassen, muss jedoch spätestens drei Monate nach Eintritt der Rechtskraft erfolgen.
Die Senkung ist gemäss Gesetz auf drei Jahre befristet. Damit soll verhindert werden, dass dauerhaft eine marktverzerrende Preisstruktur erhalten bleibt, ohne das Unternehmen strukturell zu benachteiligen.
Ziele der Massnahme
Ziel der Kommissionssenkung ist:
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die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Hotelbranche,
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eine verbesserte Kostenstruktur für Beherbergungsbetriebe
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und eine mittelbare finanzielle Entlastung für Hotelgäste durch fairere Preise und Konditionen
Die Schweiz gilt als Hochpreisinsel – hohe Vermittlungsgebühren tragen dazu bei, dass direkte Buchungen für Hotels weniger attraktiv sind und Endkunden höhere Preise zahlen.
Rechtsmittel und Ausblick
Booking.com hat die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen nach Eröffnung der Verfügung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen.
Sollte die Verfügung rechtskräftig werden, tritt sie drei Monate später in Kraft und bleibt dann für drei Jahre verbindlich. Nach Ablauf dieser Frist kann sie durch ein neues Verfahren angepasst oder verlängert werden.
Der Entscheid des Preisüberwachers markiert einen präzedenzlosen Eingriff in die Geschäftsmodelle globaler Plattformen im Interesse der Schweizer Hotellerie. Ob Booking.com Rechtsmittel ergreift oder die Verfügung umsetzt, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.
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