Raserei mit Mietwagen: Das sind die rechtlichen Folgen


Raserei mit Mietauto. Bild Symbolbild

Mietwagen-Raserei: Was droht Fahrern und Vermietern bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

Mietwagen bieten Flexibilität – und manchmal auch Versuchung. Gerade auf Autobahnen oder in Grenzregionen überschreiten Fahrer:innen oft die zulässige Geschwindigkeit. Doch was passiert, wenn ein gemietetes Fahrzeug in schwere Verkehrsdelikte verwickelt ist? Die Rechtslage ist klar: Auch bei Mietfahrzeugen gelten dieselben Sanktionen wie beim Privatfahrzeug. Besonders bei Raserdelikten drohen harte Konsequenzen – nicht nur für den Fahrer, sondern auch für den Halter, also das Mietunternehmen. Dieser Bericht klärt, wie die Schweiz bei schweren Verstössen durchgreift.

Seit Einführung des sogenannten „Raserartikels“ (Art. 90 Abs. 3 SVG) im Jahr 2013 gilt in der Schweiz ein klarer Grenzwert: Wer innerorts mehr als 50 km/h, ausserorts mehr als 60 km/h oder auf Autobahnen mehr als 80 km/h zu schnell fährt, begeht ein Raserdelikt – mit strafrechtlichen Folgen.

Diese Regelung gilt uneingeschränkt auch für Mietfahrzeuge. In der Verantwortung steht primär der Lenker, nicht der Fahrzeughalter. Allerdings sind Vermieter verpflichtet, auf Anfrage die Daten der Fahrperson herauszugeben – andernfalls drohen ihnen Bussgelder und Verwaltungsmassnahmen.

Im Vergleich zu Privatfahrzeugen kommt bei Mietautos ein zusätzlicher Aspekt hinzu: Der Vertragspartner kann haftbar gemacht werden, wenn sich der tatsächliche Lenker nicht ermitteln lässt. Ausserdem verlangen viele Anbieter bei schweren Verstössen Vertragsstrafen oder schliessen Nutzer:innen von künftigen Anmietungen aus.

In der Schweiz wurden 2024 mehrere spektakuläre Fälle publik, bei denen ausländische oder junge Fahrer mit Mietautos schwerste Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen hatten. Besonders im Kanton Tessin, wo viele Mietwagen aus dem Ausland über die Grenze kommen, nehmen die Polizeikontrollen zu.

Ein exemplarischer Fall ereignete sich im Raum Lausanne, wo ein junger Lenker mit einem leistungsstarken Mietwagen mit über 160 km/h innerorts unterwegs war – weit über der Toleranzgrenze. Die Polizei stellte das Fahrzeug noch am selben Tag sicher.

Solche Vorfälle zeigen, dass Behörden Mietfahrzeuge bei Raserdelikten rigoros behandeln. Oft kommt es zur sofortigen Beschlagnahmung und später zur definitiven Einziehung des Fahrzeugs, auch wenn der Wagen einer Vermietfirma gehört. Für die Rückgabe ist ein gerichtliches Verfahren notwendig – mit unsicherem Ausgang.

Statistiken des Bundesamts für Strassen (ASTRA) belegen: Jede zehnte Anzeige wegen massiver Geschwindigkeitsübertretung betrifft ein gemietetes Fahrzeug. Auffällig ist, dass besonders junge Männer zwischen 18 und 25 Jahren betroffen sind – häufig mit Sportwagen oder hochmotorisierten Fahrzeugen aus der Premiumklasse.

Ein häufiger Irrtum: Manche Mieter glauben, dass die Verantwortung bei der Mietfirma liege. Doch laut Rechtsprechung gilt der Grundsatz: „Wer lenkt, der haftet.“ Mietverträge enthalten oft Passagen, die explizit auf die Verantwortung des Fahrers bei Gesetzesverstössen hinweisen – inklusive Straf- und Bearbeitungsgebühren.

Zudem verlangen viele Anbieter die vollständige Deckung durch Kreditkarte – bei Einziehung des Fahrzeugs oder Regressansprüchen werden oft hohe Summen automatisch belastet. Internationale Kooperationen (z. B. mit Deutschland, Italien oder Frankreich) sorgen zudem dafür, dass Raserdelikte auch grenzüberschreitend verfolgt werden.

Eine 28-jährige Touristin aus Belgien mietete in Zürich einen Mittelklassewagen – und überschritt auf der A1 mehrfach das Tempolimit. Das automatische System erfasste sie mit 197 km/h. Als sie das Auto am Folgetag zurückbrachte, wartete bereits die Polizei. Ihr wurde der Ausweis sofort abgenommen.

Dieser Fall verdeutlicht, wie gefährlich der Irrglaube sein kann, mit Mietwagen sei man „anonym unterwegs“. Mietfirmen arbeiten eng mit den Behörden zusammen. In schweren Fällen wie Raserei kommt es zu Einträgen im Strafregister, Führerscheinentzug, Fahrverboten in der Schweiz und zum Verlust der Versicherungsdeckung – mit langfristigen Folgen für Job und Alltag.

Wer beruflich oder privat auf Mobilität angewiesen ist, sollte wissen: Ein Moment der Selbstüberschätzung kann Monate an Einschränkungen bedeuten.

Raserei mit Mietwagen ist kein Kavaliersdelikt. Auch in Leihfahrzeugen gelten die strengen Vorgaben der Schweizer Gesetzgebung – und die Sanktionen sind drastisch. Mietfirmen unterstützen die Behörden aktiv bei der Identifikation der Fahrenden. Neben Führerausweisentzug, Geldstrafen und Einträgen ins Strafregister drohen auch Vertragsstrafen der Anbieter. Wer mit einem Mietauto unterwegs ist, sollte sich der Konsequenzen bewusst sein – und lieber den Fuss vom Gas nehmen.

Verpasse keine News mehr! Aktiviere unseren kostenlosen Whatsapp-Kanal

Die mobile Version verlassen