Küsnacht ZH: Illegale Autofahrer-Überwachung gestoppt


Kamera zur Verkehrskontrolle in Küsnacht ZH. (Symbolbild)

Küsnacht ZH: Gericht stoppt unrechtmässige Kameraüberwachung von Autofahrern

Wie die NZZ berichtet, wollte die Gemeinde Küsnacht (ZH) mit Digitalkameras den Durchgangsverkehr auf Quartierstrassen kontrollieren. Doch das Statthalteramt Meilen hat diese Praxis nun untersagt – sie sei rechtswidrig.

Kameras auf Quartierstrassen: Küsnacht geht zu weit

In Küsnacht (ZH), an der Zürcher Goldküste, sollten zwei Zubringerstrassen vom Durchgangsverkehr freigehalten werden: die Schiedhalden- und die Allmendstrasse. Um das zu überwachen, stellte die Gemeinde Digitalkameras auf – je eine am Anfang und am Ende der Strecken. Die Geräte registrierten anhand von Zeitstempeln die Durchfahrtsdauer. Wer zu schnell durchfuhr, galt als Durchfahrer und erhielt eine Busse.

Kein Verdacht, keine gesetzliche Grundlage

Gegen diese Art der Verkehrsüberwachung wehrte sich der Küsnachter Altkantonsrat Hans-Peter Amrein. Bereits im Juli 2024 forderte er die Gemeinde auf, die Kamerakontrollen zu stoppen. Sie seien unverhältnismässig, datenschutzrechtlich bedenklich und entbehrten jeder gesetzlichen Grundlage.

Die Gemeinde wies Amreins Begehren zunächst ab – doch das Statthalteramt Meilen  gab ihm nun Recht. In seiner Begründung heisst es, dass die Überwachung ohne Anfangsverdacht erfolge und Bewegungsmuster erkennbar würden. Das sei mit dem geltenden Datenschutz nicht vereinbar.

Nur Übertretung, kein Vergehen – Überwachung unverhältnismässig

Besonders schwer wiegt laut Statthalteramt, dass es sich bei der Missachtung eines „Durchfahrt verboten“-Schilds nur um eine Übertretung, nicht aber um ein Vergehen oder Verbrechen handelt. Für eine derart tiefgreifende und systematische Kontrolle fehle die gesetzliche Grundlage.

Konsequenz: Kameras aus – Gemeinde muss zahlen

Küsnacht (ZH) muss die automatisierten Kontrollen nun beenden. Zudem erhält Hans-Peter Amrein eine Entschädigung, und die Gemeinde muss Verfahrenskosten in Höhe von rund 2000 Franken tragen – sofern sie den Entscheid nicht weiterzieht.

Technik allein rechtfertigt keine Totalüberwachung

Der Fall Küsnacht zeigt exemplarisch: Was technisch möglich ist, ist nicht automatisch rechtlich erlaubt. Datenschutz und Verhältnismässigkeit setzen klare Grenzen – auch und gerade im Strassenverkehr.

 

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