Wer im Ausland seinen Führerschein abgeben muss, verliert nicht automatisch auch in der Schweiz die Fahrerlaubnis – aber es gibt Ausnahmen.
Ein Verkehrsdelikt im Ausland kann teuer werden – und im schlimmsten Fall zum Entzug des Führerausweises führen. Doch was passiert, wenn man in den Ferien beispielsweise in Italien oder Frankreich den Ausweis abgeben muss? Gilt das auch in der Schweiz? Die Antwort: nicht zwingend – aber es kommt auf den Fall an.
Führerscheinentzug im Ausland – lokale Wirkung
Grundsätzlich gilt: Wird einem Schweizer Autofahrer im Ausland der Führerschein entzogen, gilt das nur für das jeweilige Land. Die Behörden vor Ort dürfen einem Schweizer Autofahrer verbieten, in ihrem Land weiterzufahren – aber nicht automatisch auch in der Schweiz. Der Führerausweis bleibt hierzulande vorerst gültig.
Das bedeutet: Wer in Spanien beispielsweise wegen Trunkenheit am Steuer den Ausweis abgeben muss, darf dort nicht mehr fahren – in der Schweiz jedoch weiterhin, solange keine Meldung an die Schweizer Behörden erfolgt.
Aber: Meldung an die Schweiz kann Folgen haben
Viele EU-Länder sind verpflichtet oder berechtigt, Verkehrsdelikte an die Schweizer Führerscheinbehörde (kantonales Strassenverkehrsamt) weiterzuleiten. Ist das der Fall, prüft die Schweiz den Sachverhalt und kann eine eigene Massnahme ergreifen – beispielsweise einen befristeten Entzug oder eine Verwarnung.
Dabei wird geprüft, ob das Verhalten auch nach schweizerischem Recht strafbar wäre und ob eine verkehrsrelevante Gefährdung vorlag. Die Entzugsdauer kann dabei unabhängig vom Ausland festgelegt werden.
Praktisch: Was passiert mit dem Ausweis?
Wird der physische Führerausweis im Ausland einbehalten, kann man in der Schweiz bei der Polizei oder beim Strassenverkehrsamt eine Ersatzbestätigung anfordern, um weiterhin fahren zu dürfen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte den Vorfall umgehend bei der zuständigen Schweizer Behörde melden.
Fazit:
Ein Führerausweisentzug im Ausland gilt nicht automatisch auch in der Schweiz. Doch je nach Schwere des Verstosses und internationaler Zusammenarbeit kann der Entzug auch hierzulande Folgen haben. Wer betroffen ist, sollte sich rasch rechtlich beraten lassen oder mit dem kantonalen Strassenverkehrsamt Kontakt aufnehmen.
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