Symbolbild

Zum ersten Mal erhält eine Person in der Schweiz eine finanzielle Entschädigung wegen eines durch die Corona-Impfung erlittenen Impfschadens. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) bewilligte eine Zahlung in Höhe von insgesamt 13’860 Franken.

Erste Entschädigungszahlung nach Impfschaden

Das EDI bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass erstmals eine Person in der Schweiz eine Entschädigung für einen durch ein Corona-Vakzin verursachten Impfschaden erhält. Die Entschädigung setzt sich aus einer Genugtuung von 12’500 Franken sowie einer zusätzlichen Zahlung von 1360 Franken für den nachgewiesenen Verdienstausfall zusammen. Laut der EDI-Sprecherin handelt es sich bei der Genugtuung um eine Art Schmerzensgeld, das für die erlittenen Beeinträchtigungen gezahlt wird.

320 Gesuche beim Innendepartement eingegangen

Bisher gingen beim Eidgenössischen Departement des Innern insgesamt 320 Gesuche wegen Corona-Impfschäden ein. Von diesen sind noch rund 50 Fälle in Bearbeitung, wovon 30 detailliert geprüft werden. Für eine erfolgreiche Entschädigung muss ein direkter Kausalzusammenhang zwischen den geltend gemachten Gesundheitsproblemen und der Impfung nachgewiesen werden.

Impfkampagne und Hintergrund

Die Corona-Impfkampagne startete in der Schweiz im Dezember 2020 und galt als wichtigste Massnahme zur Bekämpfung der Pandemie. Der Bundesrat rief die Bevölkerung zur Impfung auf, um die Verbreitung des Virus einzudämmen und schwere Krankheitsverläufe zu verhindern. Laut offiziellen Angaben starben über 14’000 Menschen in der Schweiz an oder mit Covid-19.

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Die mobile Version verlassen