EU vereinfacht Konzept sicherer Drittstaaten im Asylrecht


Ein Boot mit 500 Migranten 65 Kilometer nördlich von Libyen (Bildquelle: ansa.it)

Brüssel will Asylverfahren beschleunigen und Druck auf Mitgliedstaaten senken

Die EU-Kommission hat am Dienstag einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der die Anwendung des Konzepts des sicheren Drittstaats in Asylverfahren vereinfachen soll. Ziel ist es, die Verfahren zu beschleunigen, den Druck auf nationale Aufnahmesysteme zu verringern und gleichzeitig rechtsstaatliche Standards zu wahren. Im Fokus stehen Änderungen, die es den EU-Staaten ermöglichen, bereits die blosse Durchreise durch einen sicheren Drittstaat als Ablehnungsgrund für einen Asylantrag zu werten.

 Was Brüssel konkret vorschlägt

Bisher war für die Anwendung des Drittstaaten-Konzepts meist eine persönliche Verbindung des Asylbewerbers zu diesem Land erforderlich. Der neue Vorschlag sieht vor, dass diese Voraussetzung entfällt – es reicht künftig eine Durchreise, sofern das nationale Recht dies erlaubt. Die EU-Mitgliedstaaten sollen selbst festlegen können, wann eine „Verbindung“ gegeben ist.

Wie ansa.it berichtet, will die Kommission ausserdem ermöglichen, dass auch bei fehlender Verbindung oder Transit das Konzept angewendet werden kann – vorausgesetzt, es besteht ein bilaterales Abkommen oder eine Vereinbarung mit dem Drittstaat. In solchen Fällen muss sichergestellt sein, dass dort ein wirksames Asylverfahren existiert.

 Rechtsgarantien und Einschränkungen

Die Kommission betont, dass das Konzept nur bei Staaten gelten kann, die grundlegende Schutzstandards erfüllen. Dazu zählen Schutz vor Zurückweisung, keine systematische Gefahr für Leib und Leben, sowie Zugang zu einem Asylsystem. Auch soll ein Asylantrag dort geprüft werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Für besonders Schutzbedürftige gelten Ausnahmen: So darf das Konzept bei unbegleiteten Minderjährigen nicht angewendet werden. Zudem schlägt die Kommission vor, dass Rechtsmittel gegen Entscheidungen auf Basis des Drittstaatenkonzepts keine automatische aufschiebende Wirkung mehr haben sollen – eine Masnahme zur Verfahrensbeschleunigung.

Einheitliche Anwendung und weniger Missbrauch

Mit dem Vorschlag will Brüssel eine kohärentere und rechtlich sichere Praxis in der gesamten EU schaffen. Gleichzeitig sollen Missbrauch verhindert und lange Verfahrensdauern verkürzt werden. Die Mitgliedstaaten müssen die EU-Kommission künftig vor Abschluss entsprechender Abkommen mit Drittstaaten informieren. So soll überprüft werden, ob die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

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