Neues CO₂-Gesetz: Was Autofahrer und Hauseigentümer wissen müssen


Tankstelle mit Preisanzeige für Benzin und Diesel (Symbolbild)

Das revidierte CO₂-Gesetz bringt ab 2025 weitreichende Veränderungen für Autofahrer und Hauseigentümer in der Schweiz

Ab dem 1. Januar 2025 tritt das neue CO₂-Gesetz in Kraft – mit dem Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 % gegenüber 1990 zu senken. Besonders betroffen sind zwei Gruppen: Autofahrer und Hauseigentümer. Welche Massnahmen geplant sind, welche Förderungen vorgesehen sind und welche Kritik das Gesetz erfährt, lesen Sie hier im Überblick.

Die Schweiz verfolgt im Rahmen des Pariser Klimaabkommens ambitionierte Klimaziele. Das revidierte CO₂-Gesetz ist ein zentraler Baustein, um die nationalen Emissionsziele zu erreichen. Bereits seit 2008 existiert eine CO₂-Abgabe auf fossile Brennstoffe. Mit der Revision verschärft der Bund die Vorgaben für Verkehr und Gebäude deutlich.

  • Für Autofahrer: Neue CO₂-Grenzwerte für Neuwagen ab 2025: -15 % Emissionen. Treibstoffimporteure müssen 20 % der Emissionen durch Klimaschutzprojekte kompensieren, was bis zu 12 Rappen pro Liter Mehrkosten verursachen könnte.
  • Für Hauseigentümer: Die CO₂-Abgabe auf Heizöl und Erdgas bleibt bei 120 CHF pro Tonne. Energetische Gebäudesanierungen werden weiter gefördert, wobei die langfristige Finanzierung des Gebäudeprogramms offen ist.

Das neue CO₂-Gesetz stellt Weichen für eine klimafreundlichere Zukunft – bringt jedoch auch neue Kosten und Herausforderungen mit sich. Wer gut informiert ist, kann profitieren: durch Förderungen, tiefere Betriebskosten und langfristige Wertsteigerung. Diskutieren Sie mit, informieren Sie sich weiter und teilen Sie den Artikel.

 

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