Mainz (D): Eltern wegen Mordes an 15-jähriger Tochter zu lebenslanger Haft verurteilt

ByimTicker

Samstag, 12. April 2025 , , , ,

Justizgebäude Mainz mit Polizeipräsenz am Tag des Urteils.

Eiskalter Mord: Gericht spricht besondere Schwere der Schuld aus

Ein unfassbares Verbrechen erschütterte im Sommer 2024 die Region: Am Rheinufer bei Worms-Rheindürkheim wurde die Leiche einer 15-jährigen Jugendlichen aus Pirmasens gefunden. Die Täter: Ihre eigenen Eltern. Nun hat das Landgericht Mainz das Urteil gefällt – lebenslange Freiheitsstrafen für Mutter und Vater.

Eltern planten Mord gemeinsam

Wie das Gericht ausführte, hatten die Eltern ihre Tochter am 17. Juni 2024 in ihrer Wohnung in Pirmasens gefesselt und mit Tabletten ruhiggestellt. Anschliessend brachten sie das bewusstlose Mädchen gemeinsam an den Rhein. Dort würgte der Vater das Kind mit einem Schal und warf es in den Fluss. Das Mädchen ertrank.

Die Eltern, ein 40-jähriger Mann und eine 34-jährige Frau aus Afghanistan, lebten seit Jahren in Pirmasens und hatten insgesamt vier Kinder. Laut Urteil betrachteten sie ihre 15-jährige Tochter als Störenfried in ihrer schwierigen Beziehung. Religiöse oder kulturelle Motive spielten laut Gericht keine Rolle – vielmehr habe es sich um eine Tat aus niedrigen Beweggründen gehandelt.

Richter: „Eiskalter Mord“ aus egoistischen Motiven

Der Vorsitzende Richter sprach in der Urteilsbegründung von einem „eiskalten Mord“, bei dem das Kind aus rein egoistischen Gründen getötet wurde. Die Eltern hätten das Vertrauen ihrer Tochter „perfide“ ausgenutzt und sie zum Sündenbock für ihre eigenen Probleme gemacht. Das Gericht stellte für beide Täter eine besondere Schwere der Schuld fest – eine spätere Haftentlassung auf Bewährung ist somit nahezu ausgeschlossen.

Vater geständig – Mutter wies Schuld von sich

Bereits zu Prozessbeginn hatte der Vater die Tat gestanden. Er zeigte sich während des Verfahrens weitgehend teilnahmslos. Die Mutter hingegen wies jede Schuld zurück, liess über ihre Verteidigung erklären, sie habe nichts von einem Mordplan gewusst. Zwar sei sie am Rheinufer anwesend gewesen, doch habe sie keine Tötung beobachtet.

Das Gericht glaubte dieser Darstellung nicht. Es sah es als erwiesen an, dass beide Eltern die Tat gemeinsam geplant und ausgeführt hatten. Die Mutter habe die Fesselung in der Wohnung vorgenommen, der Vater später gewürgt.

Tochter galt als schwer erziehbar

SWR berichtet, dass im Laufe des Prozesses wurde deutlich, dass die 15-Jährige als verhaltensauffällig galt. Sie hatte Drogen konsumiert, war gewalttätig und polizeibekannt. Die Eltern suchten offenbar mehrfach Hilfe – wandten sich an Schule, Polizei, Jugendhilfe und Psychiatrie. Doch wie das Gericht betonte, hätten sie sich kaum mit den angebotenen Lösungen auseinandergesetzt.

Signalwirkung des Urteils

Das Urteil setzt ein deutliches Zeichen: Auch familiäre Überforderung rechtfertigt keine Gewalt, schon gar nicht einen Mord. Die besondere Schwere der Schuld unterstreicht die Grausamkeit und Kaltblütigkeit dieser Tat. Der Fall bleibt ein Mahnmal für die Grenzen elterlicher Verantwortung und die Notwendigkeit frühzeitiger Hilfe.

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