Obergericht verurteilt Raser: Überholmanöver mit 143 km/h endet in Hauswand


Verteidigung kämpft gegen die Gutachten im Prozess um Raserdelikt. (Symbolbild)

Ein 25-jähriger Thurgauer wurde wegen eines Raserdelikts zu 18 Monaten bedingt verurteilt. Trotz heftiger Verteidigung blieben die Gutachten bestehen. Der Unfall ereignete sich 2020, als der Mann nach einem waghalsigen Überholmanöver von der Straße abkam und gegen eine Hauswand prallte.

Am 24. September 2024 wurde ein 25-jähriger Thurgauer vor dem Obergericht schuldig gesprochen, nachdem er im August 2020 auf einer unübersichtlichen Strasse einen schweren Unfall verursacht hatte. Der Mann überholte mit über 140 km/h ausserorts, verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug und prallte in eine Hauswand. Während des Unfalls schlitterte das Auto 170 Meter über eine Wiese, durchbrach eine Thuja-Hecke und kollidierte mit einem parkenden Fahrzeug. Im Wagen befand sich auch seine damalige Freundin, die heutige Ehefrau des Beschuldigten. Verletzt wurde nur der Fahrer, der nach dem Unfall ins Spital eingeliefert und notoperiert wurde.

Verteidigung kritisiert das Verfahren

Die Verteidigerin des Beschuldigten führte in einem wortgewaltigen Plädoyer aus, dass das Gutachten, welches die Geschwindigkeit von mindestens 143 km/h ermittelte, nicht schlüssig sei. Sie bemängelte, dass die Staatsanwaltschaft unsauber gearbeitet und das Recht ihres Mandanten verletzt habe. Sie versuchte, das Gutachten aus den Akten entfernen zu lassen, da es auf Aussagen basiere, die ohne Beteiligung der Verteidigung aufgenommen wurden. Sowohl das Bezirksgericht Weinfelden als auch das Obergericht lehnten diese Anträge ab.

Urteil und Strafe

Das Obergericht befand den Beschuldigten des Raserdelikts für schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich muss der Angeklagte eine Busse von 2000 Franken zahlen sowie die Verfahrenskosten in Höhe von knapp 30.000 Franken übernehmen. Das Gericht kritisierte die fehlende Reue des Angeklagten, der sich an wesentliche Details des Unfalls nicht erinnern könne, wie etwa die Geschwindigkeit. Seine selektive Amnesie wurde vom Gericht als Schutzbehauptung gewertet.

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