Bundesrat legt Eckwerte für 13. AHV-Rente fest: Finanzierung durch Mehrwertsteuererhöhung geplant


Bern, 14. August 2024 – Der Bundesrat hat die Eckwerte für die Einführung und Finanzierung der 13. AHV-Rente festgelegt, die ab 2026 ausbezahlt werden soll. Um die zusätzlichen Ausgaben, die bis 2030 auf knapp 5 Milliarden Franken jährlich ansteigen werden, nachhaltig zu finanzieren, plant der Bundesrat eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Der genaue Erhöhungssatz wird im Herbst 2024 festgelegt.

Der Bundesanteil an den AHV-Ausgaben wird trotz Kritik auf 19,5 Prozent gesenkt, um die finanzielle Stabilität zu gewährleisten. Die 13. Rente wird jährlich im Dezember an alle Altersrentenbezüger ausgezahlt, entsprechend dem in der Abstimmung geäusserten Volkswillen. Die entsprechenden Gesetzesvorlagen werden dem Parlament im Herbst 2024 zur Beratung vorgelegt.

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