Bern – Der Bundesrat hat am 14. August 2024 die Vernehmlassung zur Übernahme des neuen europäischen Migrations- und Asylpakts in Schweizer Recht eröffnet. Ziel dieser Reform ist es, das Migrations- und Asylsystem der EU effizienter, krisenresistenter und solidarischer zu gestalten. Als assoziierter Schengen-/Dublin-Staat wird sich die Schweiz in bestimmten Bereichen daran beteiligen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 14. November 2024.

Die EU hat am 14. Mai 2024 einen umfassenden Migrations- und Asylpakt beschlossen, der zehn Verordnungen und Richtlinien umfasst. Diese Reformen zielen darauf ab, Schutzsuchenden weiterhin rasch Asyl zu gewähren, während gleichzeitig die EU-Aussengrenzen besser geschützt und irreguläre Migration reduziert werden soll. Zudem wird das europäische Asylsystem durch solidarische Massnahmen gestärkt.

Für die Umsetzung in der Schweiz sind Anpassungen im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) sowie im Asylgesetz (AsylG) notwendig. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die Anpassung der Zuständigkeitsregeln im Dublin-Bereich, die Einführung kürzerer Fristen für Zuständigkeitsgesuche und die erschwerte Übertragung von Asylgesuchen zwischen Dublin-Staaten. Auch die Eurodac-Verordnung wird revidiert, um die Interoperabilität mit anderen europäischen IT-Systemen sicherzustellen.

Der Solidaritätsmechanismus des EU-Migrations- und Asylpakts ist für die Schweiz nicht verbindlich, aber eine freiwillige Beteiligung ist möglich. Der Bundesrat wird dies je nach Migrationslage entscheiden.

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