Das Bundesamt für Justiz beleuchtet im neuen Bericht politische Delikte als Verweigerungsgrund bei internationaler Rechtshilfe
Am 27. Mai 2025 hat das Bundesamt für Justiz (BJ) in Bern den Rechtshilfebericht 2024 veröffentlicht. Der Bericht zeigt, wie die Schweiz im Rahmen der internationalen Rechtshilfe (IRH) mit sogenannten politischen Delikten umgeht – einem oft kontrovers diskutierten Verweigerungsgrund bei Amtshilfe zwischen Staaten.
Seit über einem Jahrzehnt dokumentiert das Bundesamt mit dem Bericht seine Erfahrungen, Fallbeispiele und Entwicklungen rund um internationale Rechtshilfe. Der Schwerpunkt 2024 liegt auf der Grenzziehung zwischen legitimer Strafverfolgung und politischer Verfolgung. Ein besonderes Augenmerk gilt der Frage, wann die Schweiz Rechtshilfe ablehnt, etwa weil ein Verfahren politisch motiviert erscheint.
Neben einer rechtlichen Einordnung liefert der Bericht auch einen praxisnahen Einblick: Ein Schweizer Staatsanwalt schildert seine Erfahrungen beim Verbindungsbüro der Schweiz bei Eurojust.
Der Rechtshilfebericht 2024 ist mehr als eine Jahresbilanz – er zeigt, wie die Schweiz ihre Souveränität im Spannungsfeld von internationaler Zusammenarbeit und politischer Neutralität verteidigt. Mit Praxisbeispielen, Analysen und Stimmen aus dem Justizapparat leistet das Bundesamt einen wertvollen Beitrag zur öffentlichen Diskussion.
Verpasse keine News mehr! Aktiviere unseren kostenlosen Whatsapp-Kanal