Fahrzeugtuning ist erlaubt – aber strikt geregelt und oft risikobehaftet
Tieferlegen, breitere Reifen, Sportauspuff: Autotuning erfreut sich in der Schweiz grosser Beliebtheit. Doch nicht jede Modifikation ist erlaubt. Zwischen technischen Regeln, Sicherheitsvorgaben und ästhetischem Anspruch bewegen sich viele Autofahrende in einer rechtlichen Grauzone – mit Konsequenzen von Bussen bis zur Stilllegung. Dieser Bericht zeigt, was beim Tuning erlaubt ist, wo die Grenzen verlaufen und wann es gefährlich oder illegal wird.
Fahrzeugtuning umfasst technische und optische Änderungen an Serienfahrzeugen – von Fahrwerk und Abgasanlage bis hin zu Lichttechnik und Karosserieumbauten. In der Schweiz ist Tuning grundsätzlich erlaubt, sofern die Sicherheit und Umweltvorschriften eingehalten werden. Grundlage bilden unter anderem das Strassenverkehrsgesetz (SVG), die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) sowie die Richtlinien des Bundesamts für Strassen (ASTRA).
Alle baulichen Veränderungen, die das Fahrverhalten, den Lärm, das Gewicht oder die Abmessungen beeinflussen, müssen geprüft, zugelassen und – falls vorgeschrieben – in den Fahrzeugausweis eingetragen werden. Die Einhaltung wird bei der periodischen Motorfahrzeugkontrolle (MFK) überprüft.
Die Schweizer Kantone setzen die technischen Vorschriften weitgehend einheitlich um. Bei Verkehrskontrollen, MFK-Terminen oder nach Unfällen prüfen die Behörden, ob bauliche Veränderungen ordnungsgemäss gemeldet und geprüft wurden. Fehlen Nachweise, kann das Fahrzeug vor Ort stillgelegt werden.
Einige besonders relevante Punkte für die Praxis:
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Fahrwerke: Tieferlegungen sind nur erlaubt, wenn Bodenfreiheit und Federweg gewisse Mindestmasse einhalten.
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Abgasanlagen: Sportauspuffe müssen über ein E-Prüfzeichen oder eine CH-Typengenehmigung verfügen.
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Felgen & Reifen: Nur in zulässigen Dimensionen und mit Traglastnachweis montierbar.
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Beleuchtung: LED- oder Xenon-Nachrüstungen müssen für den Strassenverkehr zugelassen sein.
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Motorleistung: Leistungssteigerungen durch Chiptuning sind nur legal, wenn sie genehmigt und eingetragen sind.
Der Markt für nicht zugelassene Tuningteile existiert dennoch – insbesondere durch Onlinehandel. Die Kontrollbehörden reagieren darauf mit gezielten Schwerpunktkontrollen an Treffpunkten und Events.
Gemäss Daten des ASTRA wurden in den letzten Jahren jährlich mehrere tausend Fahrzeuge aufgrund unzulässiger Modifikationen bei Kontrollen beanstandet. Besonders häufige Mängel betreffen nicht typisierte Abgasanlagen, übermässig tiefe Fahrwerke und unzulässige Leuchtmittel.
Ein erhöhtes Sicherheitsrisiko besteht bei Veränderungen am Fahrwerk oder an der Bremsanlage, wenn diese nicht exakt auf das Fahrzeugmodell abgestimmt sind. Laut Versicherungsverbänden kann dies im Unfallfall zu Leistungsreduktionen oder Haftungsfragen führen – insbesondere bei vorsätzlichen Umbauten ohne Prüfung.
Auch die Lärmschutzbestimmungen sind streng: Abgasanlagen, die den Grenzwert von 74 dB (für viele Serienfahrzeuge) überschreiten, gelten als unzulässig. Bei illegalen Anlagen drohen Bussgelder, Ausweisentzug oder Stilllegung.
Für viele Autoliebhaber ist Tuning Ausdruck von Individualität. Clubs, Events und Messen zeigen die Bandbreite von kreativem Fahrzeugdesign. Wer sich an die Regeln hält, kann legal umbauen – doch fehlende Kenntnisse, fehlende Nachweise oder bewusstes Ignorieren von Vorgaben führen oft zu Problemen im Alltag.
In städtischen Gebieten klagen Anwohner regelmässig über Lärmbelästigung durch getunte Fahrzeuge. Auch in ländlichen Regionen kontrollieren die Behörden vermehrt Tuningtreffen oder informelle Fahrertreffs. Für Neulenker:innen und Halter von Leasingfahrzeugen gelten zudem oft strengere Bedingungen – viele Leasinggeber verbieten Umbauten generell.
Im Alltag zeigt sich: Legales Tuning ist aufwendig, aber möglich. Entscheidend sind technische Dokumentation, Fachwissen und der Wille, sich an Vorschriften zu halten.
Tuning in der Schweiz bewegt sich zwischen Ausdruck und Einschränkung. Wer sein Fahrzeug umbaut, muss gesetzliche Vorschriften einhalten – technisch, optisch und akustisch. Die Behörden kontrollieren verstärkt, die rechtlichen Grundlagen sind klar. Was erlaubt ist, hängt nicht vom Geschmack ab – sondern vom Prüfzeichen. Wer sich daran hält, fährt sicherer – und legal.
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