Falschmeldung in Neuenhof AG: Chat löst Polizeieinsatz aus


Kapo AG. (Symbolbild)

Falschmeldung Neuenhof AG: Polizei rückt wegen angeblicher Bluttat mit mehreren Patrouillen aus

Am Samstagabend kam es in Neuenhof AG zu einem grösseren Polizeieinsatz. Grund war eine Chatnachricht über angebliche Schüsse – die sich letztlich als Falschmeldung entpuppte.

Immer wieder sorgen digitale Falschmeldungen für reale Polizeieinsätze – so auch am 10. Mai 2025 in Neuenhof AG.

Laut Kantonspolizei Aargau hatte ein Nutzer gegen 19.40 Uhr eine Nachricht in einem Chat-Forum gelesen, in der von einem Tötungsdelikt die Rede war.

Aus Sicherheitsgründen reagierte die Polizei mit mehreren Einheiten.

Die Kapo Aargau rückte am Samstagabend mit mehreren Patrouillen zu einer Liegenschaft in Neuenhof AG aus.

Die Nachricht im Forum sprach von angeblichen Schüssen und einem toten Mann. Die Polizei sicherte das Gebiet, darunter auch ein angrenzendes Lebensmittelgeschäft.

Mit spezieller Schutzausrüstung durchsuchten die Beamten das Objekt – fanden aber keinerlei Hinweise auf eine Straftat.

Alle anwesenden Personen waren wohlauf. Der Einsatz wurde nach etwa einer Stunde beendet.

Wer die Nachricht abgesetzt hat, ist laut Polizei noch unklar. Ermittlungen laufen.

Falschmeldungen wie jene aus Neuenhof AG können:

  • Einsatzressourcen binden

  • Anwohnerinnen und Anwohner verunsichern

  • rechtliche Konsequenzen für Urheber haben

Die Polizei prüft, ob es sich um einen schlechten Scherz oder eine bewusste Irreführung handelte.

Was gilt rechtlich bei Falschmeldungen?

  • Wer vorsätzlich Blaulicht-Einsätze provoziert, macht sich strafbar

  • Artikel 128 StGB: Missbrauch von Notrufen

  • Mögliche Folgen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre

Die Falschmeldung in Neuenhof AG zeigt, wie schnell aus einer digitalen Nachricht ein echter Polizeieinsatz werden kann.

Verpasse keine News mehr! Aktiviere unseren kostenlosen Whatsapp-Kanal

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Die mobile Version verlassen