Reicher Raser will es nicht gewesen sein


Klöntalerstrasse in GL. (Symbolbild)

Ein mutmasslicher Raser muss sich vor Gericht verantworten. Doch der Mann behauptet, nicht selbst gefahren zu sein. Wer sagt die Wahrheit?

Ein teures Foto auf der Klöntalerstrasse (GL)

Ein Motorrad wird im Klöntal (GL) mit rund 80 km/h geblitzt – erlaubt sind an dieser Stelle gerade mal 40 km/h. Nach Abzug der Toleranz bleibt eine massive Übertretung: 36 km/h zu schnell. Die Staatsanwaltschaft Glarus (GL) spricht von einer groben Verletzung der Verkehrsregeln – und sieht Michael T. als Verantwortlichen. Ihm gehört die geblitzte Yamaha gemäss „Südostschweiz“.

Drei Monate später erhält der Mittsechziger den Strafbefehl: 5400 Franken Busse und eine bedingte Geldstrafe von 21’600 Franken. Der Grund für die hohe Summe: T. ist vermögend – die Strafe soll spürbar sein.

«Es ist nicht gleich schmerzhaft, wenn wir einen armen Schlucker und einen Millionär mit demselben Betrag bestrafen», erklärt der Gerichtspräsident.

Michael T. wehrt sich vor Gericht. Er habe das Motorrad nicht gefahren – eines seiner Geschwister sei zu Besuch gewesen. T. sagt, er verleihe seine Fahrzeuge oft an Familienmitglieder. Wer genau am Steuer sass, will er allerdings nicht sagen.

Sein Anwalt betont, dass das Gesicht auf dem Blitzerfoto kaum erkennbar sei – der Fahrer trage eine Brille, T. hingegen nur eine Lesebrille. Diesen Punkt nimmt das Gericht auf und fotografiert Michael T. für einen Vergleich.

Der Fall erinnert an einen bekannten Trick. Bereits 2016 versuchte ein Glarner Anwalt, sich mit ähnlicher Argumentation aus der Verantwortung zu stehlen. Auch er berief sich auf einen nicht identifizierbaren Lenker. Damals wurde er dennoch verurteilt – durch alle Instanzen hindurch.

Das Gericht sah «keine vernünftigen Zweifel» daran, dass der Anwalt selbst gefahren war. Die Masche zog nicht.

Ob Michael T. tatsächlich nicht selbst gefahren ist, bleibt unklar. Die Richter prüfen nun das Blitzerfoto im Vergleich mit dem aktuellen Bild von T. Für eine Entlastung bräuchte es eigentlich klare Hinweise – etwa eine andere Person, die die Verantwortung übernimmt.

Bis zur Urteilsverkündung gilt für T. die Unschuldsvermutung. Das Verfahren wird zeigen, ob es sich um einen cleveren Trick oder ein Missverständnis handelt.

Die Gerichte müssen immer wieder über die Glaubwürdigkeit solcher Aussagen urteilen. Im Fall Michael T. steht Aussage gegen Indizien. Die Entscheidung dürfte Signalwirkung haben – gerade bei wohlhabenden Rasern, die ihre Strafe lieber weitergeben würden. Ein gerechtes Urteil kann hier auch ein Zeichen setzen.

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