Bundesanwaltschaft klagt jungen Schweizer wegen geplanter Jihad-Reise an

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Montag, 14. April 2025 , , , ,

Bundesanwaltschaft

Ein 21-jähriger Mann aus Basel-Stadt soll eine Reise zum IS geplant, Propagandamaterial verbreitet und verbotene Inhalte besessen haben.

Bern, 14. April 2025 – Die Bundesanwaltschaft (BA) hat gegen einen 21-jährigen Schweizer Anklage beim Bundesstrafgericht erhoben. Ihm wird vorgeworfen, spätestens ab 2023 Anhänger der verbotenen Terrororganisation «Islamischer Staat» (IS) gewesen zu sein. Er soll eine Reise nach Somalia geplant haben, um sich dem IS anzuschliessen. Zudem habe er IS-Propagandamaterial verbreitet und mehrere Gewaltdarstellungen besessen.

Laut Anklageschrift suchte der Beschuldigte aktiv den Kontakt zu IS-Rekrutierern und stand mit diesen über Monate hinweg in engem Austausch. Somalia sei dabei als Zielort ausgewählt worden. Die Reise wurde durch die Rekrutierer organisiert. Der Mann wurde am 9. Juli 2024 auf Anordnung der BA durch fedpol und mit Unterstützung der Kantonspolizei Basel-Stadt festgenommen. Die geplante Ausreise konnte dadurch verhindert werden.

Die Ermittlungen ergaben ausserdem, dass der Beschuldigte im Jahr 2024 mehrere Videodateien mit extremen Gewaltdarstellungen produziert haben soll. Bei seiner Verhaftung wurden zudem zwanzig weitere solcher Inhalte sichergestellt.

Weitere Straftaten im Fokus der Ermittlungen

Die Anklage umfasst auch weitere Delikte. Bei einer Hausdurchsuchung wurde verbotene Pornografie sowie eine illegal besessene Soft-Air-Waffe gefunden. Bereits im Januar 2021 soll der Mann gemeinsam mit einem Mittäter einen Einbruch in ein Basler Geschäft verübt haben.

Massnahmen zur Verhinderung terroristischer Aktivitäten

Obwohl sich der Beschuldigte aktuell auf freiem Fuss befindet, hat fedpol auf Antrag der zuständigen Behörden Massnahmen zur Verhinderung terroristischer Aktivitäten (PMT) gemäss Bundesgesetz über die Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) verhängt. Diese gelten als verwaltungsrechtliche Massnahmen und dienen der Gefahrenabwehr.

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona ist nun für die weitere Kommunikation zuständig. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

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