Schaffhausen, 25. März 2025 – Das Bundesgericht hat die Wahl von Simon Stocker (SP) zum Schaffhauser Ständerat für ungültig erklärt. Grund ist die Nichterfüllung der Wohnsitzpflicht im Kanton Schaffhausen zum Zeitpunkt der Wahl. Der Entscheid zwingt den Kanton zu Neuwahlen.
Politischer Präzedenzfall wegen Wohnsitzpflicht
Simon Stockers Wahl im November 2023 hatte für Aufsehen gesorgt, da er überraschend den parteilosen Thomas Minder aus dem Ständerat verdrängte. Stocker hatte jedoch seinen Lebensmittelpunkt mit seiner Familie in Zürich und erfüllte somit laut Bundesgericht nicht die Wohnsitzpflicht im Kanton Schaffhausen. Damit erklärte das Gericht die Wahl nachträglich für ungültig und hob einen früheren Entscheid des Schaffhauser Obergerichts auf.
Neuwahlen erforderlich
Da weder die Verfassung noch das kantonale Wahlgesetz eine Regelung für diesen Fall vorsieht, muss der Kanton Schaffhausen nun eine komplette Neuwahl ansetzen. Thomas Minder, der bei der ursprünglichen Wahl Zweiter wurde, erhält dadurch nicht automatisch das Mandat.
Stocker plant erneute Kandidatur
Simon Stocker kündigte trotz des Entscheids bereits an, erneut für den Sitz zu kandidieren. Voraussetzung dafür ist jedoch ein klarer und unbestrittener Wohnsitz in Schaffhausen. Eine Medienkonferenz am Nachmittag soll weitere Klarheit bringen.
Diskussion über Wohnsitzpflicht entfacht
Der Entscheid des Bundesgerichts hat eine politische Debatte über die zeitgemäße Anwendung der Wohnsitzpflicht ausgelöst. Politiker von SP, Grünen und GLP fordern deren Abschaffung, während SVP, FDP und Mitte die Pflicht verteidigen.
Rechtliche und politische Folgen
Obwohl die Wahl ungültig ist, bleiben alle bisherigen Entscheide des Ständerats, an denen Stocker beteiligt war, gültig. Dies entschied das Bundesgericht aus Gründen der Rechtssicherheit.
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