Schweiz verschärft Vermögenssperren gegen Assad-Umfeld

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Samstag, 8. März 2025 , , , ,

Bundesratsgebäude in Bern während der Sitzung zur Vermögenssperre. (Symbolbild)

Bundesrat blockiert Millionen – Schutz vor illegalem Kapitalabfluss

Bern – Der Bundesrat hat am 7. März 2025 eine zusätzliche Sperrung von Vermögenswerten des ehemaligen syrischen Präsidenten Bashar al-Assad und seines Umfelds beschlossen. Nach dem Sturz der Assad-Regierung im Dezember 2024 will die Schweiz verhindern, dass Gelder mit unklarer Herkunft aus der Schweiz abfliessen.

99 Millionen Franken gesperrt – Zwei Drittel stammen von Assad-Entourage

Seit 2011 beteiligt sich die Schweiz an den EU-Sanktionen gegen Syrien. Insgesamt sind derzeit rund 99 Millionen Franken blockiert, von denen zwei Drittel auf Mitglieder der ehemaligen Assad-Regierung entfallen. Der Bundesrat hat nun beschlossen, diese Sperre zu verschärfen und auf weitere Personen auszuweiten.

Rechtliche Grundlage und zukünftige Rückerstattung

Die Massnahmen basieren auf der Verordnung gemäss Bundesgesetz über die Sperrung und Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen (SRVG; SR 196.1). Falls sich in strafrechtlichen Verfahren herausstellt, dass die Gelder illegaler Herkunft sind, wird die Schweiz sie an die syrische Bevölkerung zurückführen.

Gültigkeit der Sperrung und erweiterte Zielgruppe

Die neue Verordnung erfasst sämtliche Vermögenswerte der betroffenen Personen und tritt sofort in Kraft. Sie gilt zunächst für vier Jahre. Betroffen sind Personen, die während der Herrschaft von Bashar al-Assad oder seinem Vater Hafiz al-Assad öffentliche Ämter innehatten oder der Regierung persönlich, familiär oder geschäftlich nahestanden.

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