Am 24. November entscheiden die Schweizer Stimmbürger über eine Gesetzesänderung im Mietrecht, die es Vermietern ermöglichen soll, Mietverträge aufgrund von Eigenbedarf leichter zu kündigen. Diese „Minirevision“ stösst auf Diskussionen, da sie Vermietern in bestimmten Fällen erlauben würde, Mieter einfacher aus ihren Wohnungen zu kündigen, wenn der Eigenbedarf „bedeutend und aktuell“ ist – nicht zwingend „dringlich“.
Der Hintergrund der Vorlage
Gemäss geltendem Schweizer Mietrecht können unbefristete Mietverträge grundsätzlich ohne spezifische Kündigungsgründe gekündigt werden. Doch Mieter haben die Möglichkeit, Kündigungen anzufechten, wenn diese gegen „Treu und Glauben“ verstossen. So ist es derzeit rechtlich möglich, dass Mieter Kündigungen erfolgreich anfechten, wenn etwa ein Eigenbedarf vorgeschoben wird, um Mieter loszuwerden oder eine Wohnung teurer zu vermieten.
Die aktuellen Kündigungsregelungen
Die Sonderbestimmungen im aktuellen Mietrecht gelten in drei Situationen:
- Kündigung nach Eigentümerwechsel: Der neue Eigentümer einer Liegenschaft kann unter Berufung auf Eigenbedarf zum nächsten möglichen Termin kündigen.
- Kündigungen während eines Mietrechtsverfahrens: Kündigungen innerhalb von drei Jahren nach einem Mietrechtsverfahren sind im Normalfall unzulässig, ausser es besteht „dringlicher Eigenbedarf“ des Vermieters.
- Erstreckung der Mietdauer: Bei Mieteranträgen zur Verlängerung der Mietdauer müssen Behörden auch den Eigenbedarf des Vermieters berücksichtigen.
Was die Abstimmungsvorlage ändern würde
Die neue Gesetzesvorlage soll die Voraussetzung von „dringlichem Eigenbedarf“ auf „bedeutenden und aktuellen“ Bedarf abändern, was die Kündigungsbedingungen für Vermieter geringfügig erleichtert. Der entscheidende Unterschied ist, dass es Vermietern möglich sein könnte, eine Wohnung eher zurückzuverlangen, wenn dies durch einen objektiv nachvollziehbaren Bedarf begründet ist – auch ohne den Nachweis einer dringenden Notwendigkeit.
Argumente für und gegen die Vorlage
Befürworter der Gesetzesänderung argumentieren, dass die aktuellen Regelungen zu langen Kündigungsprozessen führen können. Ein Beispiel zeigt, wie ein älteres Ehepaar mehrere Jahre auf die Möglichkeit warten musste, eine eigene Wohnung zu beziehen. Die Vorlage würde laut dem Hauseigentümerverband zwar keinen vollständigen Schutz gegen lange Verfahren bieten, jedoch die Verhältnisse etwas zugunsten der Vermieter verbessern.
Kritiker, wie die Anwältin Sarah Brutschin vom Mieterverband, warnen, dass die Lockerung der Kündigungsregelungen Missbräuche durch vorgeschobenen Eigenbedarf erleichtern könnte. Sie berichtet, dass einige Vermieter Eigenbedarf vorschieben, um Mieter loszuwerden und eine teurere Neuvermietung durchzusetzen.
Fazit
Diese Abstimmungsvorlage ist eine kleine Anpassung des Mietrechts, könnte jedoch weitreichende Konsequenzen haben. Vermieter könnten damit in bestimmten Situationen schneller kündigen, wenn sie ein „bedeutendes und aktuelles“ Bedürfnis nach der Immobilie haben. Ob die Gesetzesänderung in Zukunft vermehrt zu Konflikten zwischen Mietern und Vermietern führt, bleibt abzuwarten.
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