Alkoholisiert am Steuer: Das Strafmass in der Schweiz


„Fahren unter Alkoholeinfluss in der Schweiz: Ab 0,5 Promille drohen Bussgelder, ab 0,8 Promille folgen Strafanzeige und Führerscheinentzug. Strenge Strafen schützen die Verkehrssicherheit.“ (Symbolbild)

Fahren unter Alkoholeinfluss gilt als eines der schwerwiegendsten Verkehrsdelikte in der Schweiz. Die Schweiz verfolgt eine klare und restriktive Linie, um die Sicherheit auf den Strassen zu gewährleisten. Dabei orientieren sich die Strafmassnahmen an der Höhe des Blutalkoholspiegels (BAK) sowie an der Häufigkeit des Delikts. Wer mit zu hohem Alkoholpegel erwischt wird, muss mit Bussen, Führerscheinentzug oder sogar Freiheitsstrafen rechnen. Diese Sanktionen sollen abschrecken und dienen der Prävention von Unfällen.

1. Gesetzliche Promillegrenzen in der Schweiz

Die Schweiz hat klare Promillegrenzen, die für verschiedene Fahrergruppen gelten:

  • 0,5 Promille (0,25 mg/l): Die allgemeine Grenze für Autofahrer in der Schweiz beträgt 0,5 Promille.
  • 0,1 Promille (0,05 mg/l): Für Neulenkende (Personen in der Probezeit), Berufschauffeure und Fahrlehrer liegt die Grenze deutlich tiefer bei 0,1 Promille.
  • 0,8 Promille: Ab dieser BAK beginnt in der Schweiz der Bereich für schwere Delikte, die zwingend strengere Sanktionen nach sich ziehen.

2. Strafmass und Sanktionen je nach Blutalkoholkonzentration

Die Bestrafung für Alkoholdelikte variiert in der Schweiz abhängig von der Höhe des Promillewertes:

A) 0,5 bis 0,79 Promille – Ordnungsbusse

  • Strafe: Bei einem Blutalkoholwert zwischen 0,5 und 0,79 Promille handelt es sich um eine leichte Übertretung, die als Ordnungsbusse behandelt wird.
  • Bußgeld: Die Höhe der Busse liegt in der Regel bei 100 CHF, und es erfolgt kein Führerscheinentzug.
  • Folgen bei Wiederholung: Wird diese Grenze wiederholt überschritten, kann die Polizei zusätzliche Massnahmen wie eine Verwarnung oder die Anordnung einer Verkehrs-Nachschulung verhängen.

B) Ab 0,8 Promille – Strafanzeige und Führerscheinentzug

  • Strafe: Ab einem Blutalkoholwert von 0,8 Promille wird eine Strafanzeige eingeleitet.
  • Führerscheinentzug: Eine Fahrt mit mehr als 0,8 Promille führt zu einem mindestens einmonatigen Führerscheinentzug.
  • Bußgeld: Zusätzlich zur Strafe erfolgt eine einkommensabhängige Geldbusse, deren Höhe auf der Basis von Tagessätzen ermittelt wird. Ein Tagessatz wird anhand des Einkommens berechnet und kann je nach finanziellem Hintergrund sehr unterschiedlich ausfallen.
  • Wiederholte Verstösse: Bei Wiederholungstätern wird die Sanktion verschärft und kann neben einem längeren Führerscheinentzug auch eine Freiheitsstrafe beinhalten.

C) Ab 1,1 Promille – Straftatbestand und strengere Sanktionen

  • Straftat: Wer mit einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille oder höher erwischt wird, begeht eine Straftat. Der Gesetzgeber betrachtet diese Grenze als besonders schwerwiegend, da hier die Fahrsicherheit massiv beeinträchtigt ist.
  • Freiheitsstrafe oder hohe Geldstrafe: Die Sanktionen in diesem Bereich umfassen entweder eine hohe Geldstrafe, die wiederum auf Tagessätzen basiert, oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
  • Führerscheinentzug: Der Entzug des Führerscheins beträgt in diesen Fällen mindestens drei Monate, wobei die Dauer je nach Höhe des Promillewertes und weiteren Umständen verlängert werden kann.

3. Verschärfte Massnahmen für Neulenkende und Berufschauffeure

Für Neulenker, Berufschauffeure und Fahrlehrer gilt in der Schweiz eine Nulltoleranz gegenüber Alkohol am Steuer. Diese Massnahme soll insbesondere junge Fahrer, die weniger Erfahrung im Strassenverkehr haben, stärker zur Verantwortung ziehen und den Einfluss von Alkohol im Strassenverkehr minimieren.

  • Promillegrenze: Für diese Fahrergruppen gilt eine Grenze von 0,1 Promille. Bereits geringfügige Überschreitungen führen hier zu Sanktionen.
  • Strafen und Sanktionen: Ein Überschreiten der 0,1-Promille-Grenze führt zu einer Verwarnung oder, bei höheren Werten, zu Bussen und Führerscheinentzug. Im Wiederholungsfall werden auch Nachschulungen angeordnet.

4. Administrativmassnahmen: Führerscheinentzug und Sperrfristen

Neben der Geld- oder Freiheitsstrafe ordnet das Strassenverkehrsamt zusätzliche Administrativmassnahmen an, die auf eine nachhaltige Prävention abzielen:

  • Führerscheinentzug: Bereits beim erstmaligen Überschreiten der Grenze von 0,8 Promille wird der Führerschein für mindestens einen Monat entzogen. Bei wiederholten Delikten oder einem besonders hohen Blutalkoholwert verlängert sich die Dauer des Entzugs erheblich.
  • Sperrfristen: Je nach Schwere und Häufigkeit des Delikts kann zusätzlich eine Sperrfrist verhängt werden, in der keine Fahrerlaubnis beantragt werden kann. Diese Sperrfrist variiert zwischen einigen Monaten und mehreren Jahren.
  • Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU): Bei wiederholten Verstössen oder besonders hohen Promillewerten müssen Fahrer eine medizinisch-psychologische Untersuchung absolvieren, um ihre Fahrtüchtigkeit nachzuweisen.

5. Versicherungsrechtliche Konsequenzen

Neben strafrechtlichen und administrativen Konsequenzen drohen alkoholisierten Fahrern in der Schweiz auch versicherungsrechtliche Folgen:

  • Kürzung oder Rückforderung der Versicherungsleistungen: Die Kfz-Versicherung kann die Leistungen bei einem Unfall kürzen oder komplett verweigern. Viele Versicherungen haben eine Regressklausel, die es ihnen erlaubt, bei Fahrlässigkeit eine Rückforderung an den Verursacher zu stellen.
  • Erhöhung der Prämien: Unfälle unter Alkoholeinfluss führen fast immer zu einer deutlichen Erhöhung der Versicherungsprämien, was auf die erhöhte Risikoeinstufung des Fahrers zurückzuführen ist.

6. Wiederholungstäter und verschärfte Sanktionen

Für Fahrer, die wiederholt alkoholisiert am Steuer erwischt werden, greifen verschärfte Massnahmen, die eine Abschreckungswirkung haben sollen:

  • Erneuter Führerscheinentzug: Bei wiederholtem Fahren unter Alkoholeinfluss wird die Führerscheinentzugsfrist deutlich verlängert, und in extremen Fällen kann der Entzug dauerhaft verhängt werden.
  • Psychologische Nachschulung: Für Wiederholungstäter ist eine psychologische Nachschulung vorgeschrieben, die darauf abzielt, das Risikobewusstsein zu stärken und die Einsichtsfähigkeit zu fördern.
  • Langfristige Sperrfrist: Wenn ein Fahrer mehrmals mit Alkohol am Steuer auffällig wird, kann eine Sperrfrist von mehreren Jahren verhängt werden. In dieser Zeit kann keine neue Fahrerlaubnis beantragt werden.

7. Präventive Massnahmen und Kampagnen in der Schweiz

Zur Verhinderung von Alkohol am Steuer setzt die Schweiz auf Prävention und Aufklärung:

  • Kampagnen: Nationale Kampagnen wie „Nein zu Alkohol am Steuer“ sensibilisieren die Öffentlichkeit für die Gefahren des Fahrens unter Alkoholeinfluss und rufen zum bewussten Konsum auf.
  • Verkehrsunterricht und Präventionsarbeit: In Fahrschulen und öffentlichen Einrichtungen wird das Bewusstsein für die Folgen von Alkohol am Steuer gefördert. Dabei stehen vor allem die Langzeitfolgen und die Risiken für andere Verkehrsteilnehmer im Vordergrund.

Fazit: Strenge Richtlinien zum Schutz der Verkehrssicherheit

Die Schweiz verfolgt eine klare Linie bei der Ahndung von Alkoholdelikten im Strassenverkehr. Die gestaffelten Sanktionen sollen verhindern, dass Personen alkoholisiert fahren, und dienen als starkes Abschreckungsmittel. Durch die Kombination aus Bussen, Führerscheinentzug und psychologischen Massnahmen werden die Verkehrssicherheit und die Prävention nachhaltig gefördert. Trotz dieser klaren Regelungen bleibt Alkohol am Steuer ein ernstzunehmendes Thema, dem durch kontinuierliche Präventionsarbeit und konsequente Ahndung begegnet wird.

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