Bundesrat plant Reform der AHV-Hinterlassenenrenten: Witwenrenten sollen gekürzt werden


Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider (SP) vertritt die Reform, die ihr Vorgänger Alain Berset (SP) aufgegleist hat und von ihrer Partei bekämpft wird. (Foto: Keystone)

Der Bundesrat hat eine Reform der AHV-Hinterlassenenrenten ans Parlament verabschiedet, die Einsparungen in Millionenhöhe ermöglichen soll. Künftig sollen Witwenrenten stärker an die Betreuung von Kindern gekoppelt werden und es keine lebenslangen Witwenrenten mehr geben.

Um das Problem der Ungleichbehandlung zwischen Witwen und Witwern zu lösen, plant der Bundesrat, die Ansprüche von Witwen deutlich zu reduzieren. Dabei sollen Witwen und Witwer in Zukunft gleichgestellt werden, jedoch nicht durch eine Ausweitung der Rechte für Witwer, sondern durch eine Einschränkung der Witwenrenten.

Die geplanten Änderungen:

1. Renten für Hinterbliebene mit Kindern unter 25 Jahren
Witwen und Witwer sollen künftig nur noch bis zum 25. Lebensjahr des jüngsten Kindes Anspruch auf eine Hinterlassenenrente haben. Dies gilt unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Sollte ein erwachsenes Kind mit Behinderung betreut werden, kann die Rente auch nach dem 25. Lebensjahr weiter gezahlt werden.

2. Übergangsrente für Witwen und Witwer ohne Kinder unter 25 Jahren
Für Witwen und Witwer, deren Kinder bereits über 25 Jahre alt sind, wird eine zweijährige Übergangsrente eingeführt. Nach diesen zwei Jahren sollen die Hinterbliebenen selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können.

3. Unterstützung bei Armut für ältere Witwen und Witwer
Ab einem Alter von 58 Jahren und im Falle von Armutsgefährdung können Witwen und Witwer Ergänzungsleistungen beantragen. Dies soll verhindern, dass ältere Menschen durch den Verlust ihres Partners in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Folgen für bereits bestehende Renten:

Die Reform soll auch Auswirkungen auf bestehende Witwenrenten haben. Für Witwen und Witwer, die bei Inkrafttreten der Reform unter 55 Jahre alt sind, sollen die Rentenzahlungen auf zwei Jahre begrenzt werden, falls sie nach den neuen Regeln keinen Anspruch mehr haben. Für Personen über 55 Jahre soll sich hingegen nichts ändern.

Einsparungen durch die Reform

Mit dieser Reform können laut Bundesrat ab dem Jahr 2035 jährlich 770 Millionen Franken eingespart werden. Auch die Bundeskasse soll entlastet werden, indem jährlich 160 Millionen Franken weniger ausgegeben werden.

Hintergrund und politische Diskussion:

Die Reform wurde von Alain Berset kurz vor seinem Rücktritt vorbereitet und wird nun von seiner Nachfolgerin Elisabeth Baume-Schneider vertreten. Sie stösst auf Widerstand innerhalb der SP, da sie insbesondere für Witwen finanzielle Einschnitte bedeutet. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte zuvor entschieden, dass die bestehende Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern in der Schweiz diskriminierend ist.

Zukunft der Reform

Der Bundesrat plant, die Reform bis 2026 in Kraft treten zu lassen. Es bleibt abzuwarten, ob sie diesmal Erfolg hat, nachdem frühere Reformversuche gescheitert waren.

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