Der Nationalrat hat einer Motion zugestimmt, die mehr Kostentransparenz in der beruflichen Vorsorge fordert. Dies könnte zu einer stärkeren Überwachung und Senkung der Verwaltungskosten führen.
Entscheidung des Nationalrats
Der Nationalrat hat am heutigen Tag eine Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) angenommen, die darauf abzielt, die Transparenz bei den Verwaltungskosten der Pensionskassen in der zweiten Säule zu verbessern. Mit 139 zu 46 Stimmen wurde der Antrag angenommen, der die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine stärkere Offenlegung der Verwaltungskosten schaffen soll.
Ziel der Motion: Offenlegung der Verwaltungskosten
Bisher sind die Pensionskassen zwar verpflichtet, ihre Verwaltungskosten in der Jahresrechnung auszuweisen, jedoch nicht, diese öffentlich zugänglich zu machen. Sollte der Ständerat der Motion ebenfalls zustimmen, müssten die Vorsorgeeinrichtungen künftig ihre Jahresrechnungen veröffentlichen, um die Öffentlichkeit besser zu sensibilisieren und zu hohe Verwaltungskosten zu identifizieren.
Stellungnahme von Travail.Suisse
Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, begrüsst diese Entscheidung. Laut Edith Siegenthaler, Leiterin Sozialpolitik bei Travail.Suisse, ist die Annahme der Motion ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Vertrauens in die berufliche Vorsorge. Zu hohe Verwaltungskosten könnten damit nicht nur transparenter gemacht, sondern auch gezielt bekämpft werden.
Bedeutung für die berufliche Vorsorge
Die Offenlegung der Verwaltungskosten soll nicht nur die Transparenz erhöhen, sondern auch dazu beitragen, überhöhte Kosten in der zweiten Säule zu reduzieren. Damit würde ein wichtiger Baustein für die Sicherung der Altersvorsorge in der Schweiz geschaffen.