Das Bundesgericht hat entschieden, dass eine syrische Schülerin, die seit zehn Jahren in der Schweiz lebt, Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung hat. Diese Entscheidung basiert auf dem Recht auf Achtung des Privatlebens gemäss Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)
Hintergrund der Entscheidung
Der Fall der syrischen Schülerin
Ein 15-jähriges Mädchen aus Syrien, das 2014 zusammen mit seiner Familie in die Schweiz kam, hat nach einer langen Zeit der Unsicherheit endlich das Recht auf eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Ursprünglich wurde das Asylgesuch der Familie abgelehnt, jedoch wurde ihnen eine vorläufige Aufnahme gewährt. Trotz ihrer erfolgreichen Integration und guten schulischen Leistungen verweigerte das Amt für Bevölkerung und Migration des Kantons Freiburg 2021 die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung.
Die Rolle der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)
Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mädchens unter Berufung auf Artikel 8 der EMRK gutgeheissen, der das Recht auf Achtung des Privatlebens schützt. Der Status der vorläufigen Aufnahme wurde als hinderlich für die persönliche Entwicklung und Integration des Mädchens betrachtet. Besonders angesichts ihres Alters und ihrer zukünftigen Bildungs- und Berufsmöglichkeiten wurde entschieden, dass eine Aufenthaltsbewilligung gewährt werden muss.
Bedeutung des Urteils für die Zukunft
Dieses Urteil setzt ein wichtiges Zeichen für die Rechte von vorläufig aufgenommenen Personen in der Schweiz. Es verdeutlicht die Bedeutung des Privatlebens und der Integration in die Gesellschaft, insbesondere für Jugendliche, die seit Jahren in der Schweiz leben und dort ihre Zukunft planen. Die Entscheidung des Bundesgerichts ermöglicht es dem Mädchen, ihre Ausbildung ohne die Unsicherheiten einer vorläufigen Aufnahme fortzusetzen.