Bundesrat passt ARV 1 an: Mehr Sicherheit im Strassentransport
Der Bundesrat hat am 28. August 2024 beschlossen, die Arbeits- und Ruhezeitvorschriften (ARV 1) anzupassen, um die Sicherheit im grenzüberschreitenden Strassentransport zu erhöhen. Ab dem 1. Juli 2026 gelten für hauptberufliche Lieferwagenlenkende im internationalen Güterverkehr dieselben Vorschriften wie für Lastwagenfahrer. Diese Anpassung bringt die Schweiz in Einklang mit den EU-Regelungen…