Ein ganzer Talabschnitt abgeschnitten.
Nach dem verheerenden Fels- und Eisschlag im Lötschental reagiert der Kanton sofort – mit einer Notstrasse, einer Ersatz-Kantonsstrasse und sogar einer Seilbahn.
Was ist passiert?
Am 28. Mai 2025 stürzte eine riesige Masse aus Fels und Eis vom Birchgletscher und dem „Kleinen Nesthorn“ ins Lötschental.
Die Folgen:
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Die Weiler Ried, Oberried und Tännmatten ebenfalls betroffen
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Zerstörung der Kantonsstrassen NG24 & NG702
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Keine Zufahrt mehr zur Fafleralp, zu Weissenried, Eisten und den Alpbetrieben
Die Antwort: Allgemeine Polizeiklausel
Der Staatsrat aktivierte am 20. August 2025 die sogenannte Allgemeine Polizeiklausel.
Was das bedeutet:
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Dringende Massnahmen dürfen ohne langwierige Verfahren umgesetzt werden
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Öffentliche Auflagen und Beschaffungsrecht entfallen vorübergehend
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Zulässig, wenn Sicherheit, Ordnung oder Versorgung akut gefährdet sind
Ziel: Schnellstmöglicher Wiederaufbau der Infrastruktur zur Sicherung von
→ Versorgung,
→ Energieproduktion,
→ Tourismus
→ Landwirtschaft
Welche Massnahmen sind geplant?
Hier ein Überblick über die konkreten Projekte:
Notstrasse Netzbord – Weissenried (2,7 km)
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Ermöglicht Zufahrt für Fahrzeuge & Alpbetriebe
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Wird von der Gemeinde Blatten realisiert
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Bereits in Bau oder unmittelbar vor Baustart
Ersatz-Kantonsstrasse Weissenried – Eisten
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Einschliesslich Anschluss zur Fafleralpstrasse
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Ersatz für die zerstörte NG702
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Langfristige Lösung zur Wiederanbindung der Weiler
Geologie- und Variantenstudien
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Analyse verschiedener Routenoptionen
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Beurteilung von Naturgefahren und Bodenverhältnissen
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Basis für langfristigen Wiederaufbau der Kantonsstrassen
Provisorische Seilbahn Wiler – Weissenried
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Geplante Inbetriebnahme: Mai 2026
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Dient als temporäre Transportlösung
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Entscheidung zur Realisierung bis spätestens 2029
Warum diese Eile?
Laut Staatsrat besteht akute Gefahr für:
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Versorgungssicherheit der betroffenen Gebiete
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Wasserkraftwerke, deren Leitungen ersetzt werden müssen
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Wiederaufnahme des Tourismus
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Alpbetrieb und Landwirtschaft, die stark vom Sommer abhängig sind
Ein normales Verfahren mit Auflagen und Genehmigungen würde Monate bis Jahre dauern.
Wie geht es weiter?
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Die Regulierungsprojekte für die Strassen müssen bis spätestens 31. Dezember 2027 eingereicht und öffentlich aufgelegt werden
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Für die Seilbahn ist der Stichtag 31. Dezember 2029
Bis dahin gilt: Tempo, Kooperation und Krisenmanagement
Ausnahmezustand erfordert Ausnahmeregeln
Die Lage im Lötschental zeigt eindrücklich, wie verwundbar selbst hoch entwickelte Infrastrukturen in den Bergen sind.
Der Kanton reagiert entschlossen – mit einer Mischung aus Improvisation und Langzeitstrategie.
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