Nach Gletschersturz: Notstrasse und Seilbahn fürs Lötschental VS

Ein ganzer Talabschnitt abgeschnitten.

Nach dem verheerenden Fels- und Eisschlag im Lötschental reagiert der Kanton sofort – mit einer Notstrasse, einer Ersatz-Kantonsstrasse und sogar einer Seilbahn.

Was ist passiert?

Am 28. Mai 2025 stürzte eine riesige Masse aus Fels und Eis vom Birchgletscher und dem „Kleinen Nesthorn“ ins Lötschental.

Die Folgen:

Die Antwort: Allgemeine Polizeiklausel

 Der Staatsrat aktivierte am 20. August 2025 die sogenannte Allgemeine Polizeiklausel.

Was das bedeutet:

  • Dringende Massnahmen dürfen ohne langwierige Verfahren umgesetzt werden

  • Öffentliche Auflagen und Beschaffungsrecht entfallen vorübergehend

  • Zulässig, wenn Sicherheit, Ordnung oder Versorgung akut gefährdet sind

Ziel: Schnellstmöglicher Wiederaufbau der Infrastruktur zur Sicherung von
→ Versorgung,
→ Energieproduktion,
→ Tourismus
→ Landwirtschaft

Welche Massnahmen sind geplant?

Hier ein Überblick über die konkreten Projekte:

Notstrasse Netzbord – Weissenried (2,7 km)

  • Ermöglicht Zufahrt für Fahrzeuge & Alpbetriebe

  • Wird von der Gemeinde Blatten realisiert

  • Bereits in Bau oder unmittelbar vor Baustart

Ersatz-Kantonsstrasse Weissenried – Eisten

  • Einschliesslich Anschluss zur Fafleralpstrasse

  • Ersatz für die zerstörte NG702

  • Langfristige Lösung zur Wiederanbindung der Weiler

Geologie- und Variantenstudien

  • Analyse verschiedener Routenoptionen

  • Beurteilung von Naturgefahren und Bodenverhältnissen

  • Basis für langfristigen Wiederaufbau der Kantonsstrassen

Provisorische Seilbahn Wiler – Weissenried

  • Geplante Inbetriebnahme: Mai 2026

  • Dient als temporäre Transportlösung

  • Entscheidung zur Realisierung bis spätestens 2029

Warum diese Eile?

Laut Staatsrat besteht akute Gefahr für:

  • Versorgungssicherheit der betroffenen Gebiete

  • Wasserkraftwerke, deren Leitungen ersetzt werden müssen

  • Wiederaufnahme des Tourismus

  • Alpbetrieb und Landwirtschaft, die stark vom Sommer abhängig sind

Ein normales Verfahren mit Auflagen und Genehmigungen würde Monate bis Jahre dauern.

Wie geht es weiter?

  • Die Regulierungsprojekte für die Strassen müssen bis spätestens 31. Dezember 2027 eingereicht und öffentlich aufgelegt werden

  • Für die Seilbahn ist der Stichtag 31. Dezember 2029

Bis dahin gilt: Tempo, Kooperation und Krisenmanagement

Ausnahmezustand erfordert Ausnahmeregeln

Die Lage im Lötschental zeigt eindrücklich, wie verwundbar selbst hoch entwickelte Infrastrukturen in den Bergen sind.
Der Kanton reagiert entschlossen – mit einer Mischung aus Improvisation und Langzeitstrategie.

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