Kantone Waadt und Neuenburg genehmigen Abschuss von Wolf M121


(Bildquelle: kora.ch)

Behörden reagieren auf genetisch nachgewiesene Angriffe auf Nutztiere im Jurabogen

Der isolierte Wolf M121 ist nach zahlreichen Übergriffen auf Nutztiere in den Kantonen Waadt und Neuenburg zum Ziel einer behördlichen Abschussgenehmigung geworden. Die Massnahme betrifft auch ein weiteres auffälliges Männchen aus dem Mont Tendre-Rudel. Die Abschussbewilligungen traten am 16. Mai 2025 in Kraft und sind 60 Tage gültig.

Genetische Analysen bestätigen M121 als Verursacher

Laut kora.ch führten DNA-Analysen zur eindeutigen Identifikation des Einzelwolfs M121 als Urheber von mindestens elf Rissen seit März 2025 im Jurabogen. Insgesamt wurden über 20 Nutztiere auf beiden Seiten der Kantonsgrenze getötet. Auch frühere Angriffe zwischen 2021 und 2025 in den Kantonen Waadt, Neuenburg und Bern werden demselben Tier zugeordnet – mit insgesamt über 50 dokumentierten Übergriffen auf Nutztiere.

Rechtliche Grundlage und kantonale Kompetenz

Die Behörden stützen sich bei ihrem Entscheid auf Artikel 9 der eidgenössischen Jagdverordnung, der den Kantonen das Recht einräumt, bei isolierten, schadensverursachenden Wölfen Abschüsse anzuordnen. Der Abschussentscheid wurde in koordinierter Weise durch die beiden betroffenen Kantone gefällt. Die Umsetzung obliegt den zuständigen Wild- und Naturschutzdiensten vor Ort.

Weiterer Abschussentscheid in der Waadt

Zusätzlich wurde auf Waadtländer Gebiet ein zweiter Abschussbewilligungsprozess eingeleitet: Das Männchen M351 aus dem Mont Tendre-Rudel wurde aufgrund mehrfach beobachteter, auffälliger Verhaltensweisen ins Visier genommen. Der Entscheid stützt sich auf Artikel 9c der kantonalen Verordnung über die Regulierung geschützter Prädatoren (VChP), nachdem das Tier mehrfach in unmittelbarer Nähe von Siedlungen auffällig wurde.

Regelungen bei Rudeln: Eingriffe erst ab 1. Juni zulässig

Der Kanton Waadt hatte zusätzlich eine Anfrage an das Bundesamt für Umwelt (BAFU) gestellt, um eine mögliche Regulierung eines ganzen Rudels zu prüfen. Das BAFU verweist in seiner Antwort auf das Bundesjagdgesetz, das regulierende Massnahmen innerhalb eines Wolfsrudels während der Fortpflanzungszeit verbietet. Frühestmögliche Eingriffe wären laut Gesetz frühestens ab dem 1. Juni zulässig.

Mit dem koordinierten Abschussentscheid reagieren die Kantone Waadt und Neuenburg auf eine lange bekannte Problematik rund um den Einzelwolf M121. Die Massnahmen sollen weiteren Schaden von Nutztierhaltungen im Jurabogen abwenden – gestützt auf geltendes Recht und genetisch gesicherte Nachweise.

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