BLV warnt vor Gesundheitsgefahr durch Raclettekäse von Lustenberger & Dürst SA
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat am Donnerstag eine öffentliche Warnung veröffentlicht: In Raclettekäse der Firma Lustenberger & Dürst SA wurden bei einer Routineanalyse Listerien festgestellt.
Verkauft wurden die betroffenen Produkte bei Coop und Aldi Suisse. Das Unternehmen hat umgehend reagiert, den Käse aus den Regalen genommen und einen Rückruf eingeleitet. Das BLV warnt ausdrücklich davor, das Produkt zu konsumieren.
Listerien (Listeria monocytogenes) sind Bakterien, die in kontaminierten Lebensmitteln vorkommen können und eine sogenannte Listeriose auslösen. Diese Infektion kann für gesunde Menschen harmlos verlaufen, stellt jedoch ein erhebliches Risiko für Schwangere, Kleinkinder, ältere Menschen und Personen mit geschwächtem Immunsystem dar.
Raclettekäse, ein halbharter Rohmilchkäse, ist besonders empfindlich gegenüber Hygienemängeln und Temperaturabweichungen – weshalb Hersteller und Händler hier strengen Kontrollen unterliegen.
Rückrufinformationen
Wie blv.admin.ch berichtet, wurde der Keim bei einer Routinekontrolle eines Kunden in einem Produkt der Firma Lustenberger & Dürst SA nachgewiesen. Die betroffene Charge wurde in Filialen von Coop und Aldi Suisse angeboten.
Die Firma hat nach Bekanntwerden des Befunds sofort reagiert, das Produkt aus dem Verkauf genommen und einen offiziellen Rückruf gestartet. Konsumentinnen und Konsumenten werden aufgefordert, den Käse nicht zu verzehren und entweder zu entsorgen oder in die Verkaufsstelle zurückzubringen.
Gesundheitliche Risiken und Fakten zur Listeriose
Listeriose kann sich in Symptomen wie Fieber, Muskelschmerzen, Übelkeit und Durchfall äussern. In schweren Fällen kann es zu Hirnhautentzündung oder Blutvergiftung kommen – bei Schwangeren sind auch Fehl- oder Totgeburten möglich.
Laut dem BLV treten in der Schweiz jährlich rund 60 Fälle auf, wobei die Dunkelziffer höher liegen könnte. Der Erreger ist besonders gefährlich, da er sich auch bei Kühlschranktemperaturen vermehren kann und hitzebeständig ist.
Verbrauchertipps und Verhaltensempfehlung
Konsumentinnen und Konsumenten, die das betroffene Produkt zu Hause haben, sollten dringend vom Verzehr absehen. Der Rückruf ist eine Vorsichtsmassnahme – eine Gesundheitsgefährdung kann nicht ausgeschlossen werden.
Wer das Produkt konsumiert hat und sich krank fühlt – insbesondere mit grippeähnlichen Symptomen – sollte ärztlichen Rat einholen. Die betroffene Ware kann in Coop- und Aldi-Filialen auch ohne Kassenbon zurückgegeben werden.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt: aufmerksam bleiben, Rückrufhinweise ernst nehmen – und im Zweifel den betroffenen Käse besser entsorgen.
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