Unfalllenker in Thürnen verursacht Selbstunfall mit 0.56 mg/l Atemalkohol – niemand verletzt
Ein alkoholisierter Autofahrer hat am Sonntagmorgen in Thürnen BL die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und ist frontal in eine Hausfassade geprallt. Die Polizei ermittelt.
Unfallhergang: Kontrollverlust und Hauskollision
Am Sonntag, 4. Mai 2025, gegen 07.45 Uhr, kam es auf der Hauptstrasse in Thürnen (BL) zu einem Selbstunfall. Der 35-jährige Lenker war in Richtung Läufelfingen unterwegs, als er aus noch nicht abschließend geklärten Gründen die Kontrolle über seinen Wagen verlor. Das Fahrzeug geriet auf die Gegenfahrbahn und krachte frontal in die Fassade einer angrenzenden Liegenschaft. Glück im Unglück: Der Fahrer blieb unverletzt.
Alkohol im Spiel: 0.56 mg/l Atemalkohol
Wie die Polizei Basel-Landschaft mitteilt, ergab der vor Ort durchgeführte Atemalkoholtest einen Wert von 0.56 mg/l. Der Mann war somit deutlich alkoholisiert unterwegs. Gegen ihn wurde eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft eingereicht. Sein beschädigtes Fahrzeug musste durch ein Abschleppunternehmen abtransportiert werden.
Sachschaden an Fassade – Ermittlungen laufen
Die betroffene Hausfassade wurde erheblich beschädigt. Die genaue Schadenssumme ist noch nicht bekannt. Die Behörden haben die Ermittlungen zur genauen Unfallursache und dem genauen Tathergang aufgenommen.
Promillegrenzen und rechtliche Folgen
In der Schweiz liegt die gesetzliche Promillegrenze für Autofahrer bei 0.25 mg/l (bzw. 0.5 Promille). Werte darüber führen zu strafrechtlichen Konsequenzen, insbesondere bei Verkehrsunfällen. Die Kombination aus Alkoholkonsum und Fahrzeuglenkung gilt als eine der Hauptursachen schwerer Verkehrsunfälle.
Was droht dem Lenker jetzt?
Je nach genauer Einordnung des Vorfalls drohen dem Lenker:
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Busse oder Geldstrafe
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Führerausweisentzug
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Strafverfahren wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft prüft nun die nächsten Schritte.
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