Langsame Fahrer gelten in der Schweiz als Verkehrsrisiko – doch ab wann wird es wirklich zum Problem?
Wer im Strassenverkehr trödelt, gefährdet nicht nur den Fluss, sondern auch die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Gerade auf Schnellstraßen oder Autobahnen kann zu langsames Fahren schwerwiegende Folgen haben. In der Schweiz ist dieses Thema aktueller denn je: Immer mehr Meldungen über sogenannte „Schleicher“ sorgen für Diskussionen über Regeln, Meldemöglichkeiten und Pflichten der Polizei.
Ein allgemeines Verständnis über Schleicher im Verkehr: Langsames Fahren kann genau wie zu schnelles Fahren zu Unfällen führen. Besonders auf Autobahnen, wo eine Mindestgeschwindigkeit von 80 km/h empfohlen wird, kann stark abweichendes Verhalten von der üblichen Fahrweise gefährlich werden. Die Schweizerische StVO erlaubt zwar langsames Fahren, wenn es erforderlich ist (z.B. wegen schlechten Wetters), nicht aber willkürliches Schleichen.
Die Schweizer Polizei verzeichnet zunehmend Beschwerden über zu langsame Fahrer. Besonders in Kantonen mit hohem Verkehrsaufkommen wie Zürich, Bern und Waadt werden solche Fälle gemeldet. 2024 veröffentlichte das Bundesamt für Strassen (ASTRA) einen Bericht, laut dem auf Schweizer Autobahnen mehr als 150 Anzeigen wegen „Verkehrsbehinderung durch Schleichen“ eingegangen sind. Laut Polizei gilt man als erhebliches Verkehrshindernis, wenn man ohne triftigen Grund deutlich unter der Richtgeschwindigkeit bleibt und dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet.
Eine Untersuchung der ETH Zürich zeigte, dass nicht überhöhte Geschwindigkeit, sondern abrupte Geschwindigkeitsunterschiede eine Hauptursache für Auffahrunfälle sind. Interessant: In 12% der Fälle, in denen es auf Schweizer Autobahnen zu Staus kommt, sind Schleicher direkt beteiligt. Zudem existieren Meldeplattformen, über die Verkehrsteilnehmer auffälliges Fahrverhalten dokumentieren können, etwa via die App „Report Traffic“.
Schleicher stellen in der Schweiz ein ernstzunehmendes Risiko dar. Wer ohne Grund den Verkehrsfluss behindert, muss mit Konsequenzen rechnen – bis hin zu Anzeigen. Die Polizei ist verpflichtet, Meldungen ernst zu nehmen und entsprechende Massnahmen zu prüfen. Künftig dürften Meldeplattformen eine noch grössere Rolle spielen, um Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
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