Drei Autofahrer wurden in Zug (ZG) angezeigt, weil sie durch lautes Hochdrehen des Motors unnötigen Lärm verursachten.
Lärm im Strassenverkehr ist nicht nur störend, sondern auch rechtlich relevant. In der Stadt Zug (ZG) mussten nun gleich drei Autofahrer die Erfahrung machen, dass übermässiges Gasgeben und laute Knallgeräusche nicht ohne Folgen bleiben. Der Vorfall beleuchtet ein oft unterschätztes Problem in Schweizer Städten – und die klare Haltung der Behörden.
Unnötiger Fahrzeuglärm ist gemäss Schweizer Strassenverkehrsgesetz verboten. Wer den Motor seines Autos ohne technischen oder verkehrsbedingten Grund hochdreht oder ruckartig beschleunigt, riskiert eine Anzeige. Insbesondere in städtischen Gebieten wird zunehmend gegen solche Belästigungen vorgegangen, da sie nicht nur Anwohner stören, sondern auch Umwelt und Gesundheit belasten.
In Zug (ZG) wurden kürzlich drei Männer im Alter von 18, 30 und 44 Jahren auf der Baarer- und Gubelstrasse angezeigt. Die Polizei wirft ihnen vor, mit ihren Fahrzeugen unnötigen Lärm verursacht zu haben, indem sie die Motoren aufheulen liessen, Knallgeräusche erzeugten und grundlos stark beschleunigten. Die Stadt Zug (ZG) reagiert damit konsequent auf ein Verhalten, das in letzter Zeit gehäuft gemeldet wurde.
Gemäss Bundesamt für Umwelt ist Verkehrslärm nach wie vor eine der Hauptbelastungen für die Bevölkerung. Bereits bei 60 Dezibel kann dauerhafter Lärm zu Stress und Schlafstörungen führen. Besonders auffällig ist, dass oft jüngere Lenker in getunten Autos betroffen sind – doch auch ältere Fahrer unterschätzen die rechtlichen Konsequenzen. Experten fordern strengere Lärmmessungen und einheitlichere Durchsetzung in der ganzen Schweiz.
„Ich bin richtig zusammengezuckt – es war wie ein Böller mitten in der Nacht“, berichtet eine Anwohnerin der Baarerstrasse. Solche Zwischenfälle häufen sich laut Polizei, vor allem am Wochenende. Für die betroffenen Anwohner bedeutet dies eine erhebliche Einschränkung der Lebensqualität – für die Fahrer kann es teuer werden: neben Busse droht auch ein Eintrag im Strafregister.
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