Luzerner Subventionsskandal: VBL-Kader schuldig gesprochen – Millionenrückzahlungen und bedingte Strafen


Der ehemalige VBL-Direktor Norbert Schmassmann (rechts) auf dem Weg zur Gerichtsverhandlung am 21. Januar 2025.

Fünf Führungskräfte der Verkehrsbetriebe Luzern wegen Subventionsbetrug verurteilt

Der Luzerner Subventionsskandal zieht weite Kreise: Das Kriminalgericht Luzern hat fünf Kaderleute der Verkehrsbetriebe Luzern (VBL) schuldig gesprochen. Unter den Verurteilten befindet sich auch der ehemalige Direktor Norbert Schmassmann. Ihnen wird vorgeworfen, in den Jahren 2018 und 2019 durch falsche Angaben unrechtmässig höhere Subventionen vom Bundesamt für Verkehr (BAV) und dem Verkehrsverbund Luzern (VVL) erschlichen zu haben.

Bedingte Strafen und hohe Rückzahlungen Das Urteil des Kriminalgerichts ist deutlich: Norbert Schmassmann erhält eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten bei einer zweijährigen Probezeit. Drei weitere Führungskräfte wurden zu bedingten Freiheitsstrafen zwischen 8 und knapp 12 Monaten verurteilt. Der fünfte Kadermann erhält eine bedingte Geldstrafe von rund 30.000 Franken. Hinzu kommen Verfahrens- und Gerichtskosten von bis zu 15.000 Franken pro Person.

Die Strafen fielen etwas milder aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert, die für alle Beteiligten bedingte Freiheitsstrafen von 18 Monaten beantragt hatte. Positiv wirkte sich aus, dass sich keiner der Verurteilten persönlich bereichert hatte. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig – eine Berufung beim Kantonsgericht ist möglich.

Reaktionen der Verurteilten bleiben aus Zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung blieben die Verteidiger der Verurteilten fern. Während des Prozesses wiesen die Angeklagten die Vorwürfe entschieden zurück. Ex-Direktor Schmassmann betonte, dass die Geschäftsführung lediglich Anweisungen der Luzerner Stadtregierung und des Verwaltungsrats befolgt habe.

VBL muss Millionen zurückzahlen Unabhängig von den individuellen Verfahren wurden die VBL bereits zur Rechenschaft gezogen. Im Sommer 2023 entschied das Gericht, dass das Unternehmen dem BAV rund 200.000 Franken zurückzahlen muss. Darüber hinaus haben sich VBL und VVL aussergerichtlich auf eine Rückzahlung von insgesamt 21,3 Millionen Franken geeinigt.

Wie geht es weiter? Das Urteil kann innerhalb von zehn Tagen angefochten werden. Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob sie das Urteil anfechten wird.

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