Altenrhein SG: Tragische Todesfälle – Ermittlungen abgeschlossen


Symbolbild

Ermittlungen nach tragischem Vorfall abgeschlossen – Keine Hinweise auf Fremdverschulden

Die Staatsanwaltschaft St. Gallen hat die Untersuchung zum Tod zweier Personen in Altenrhein beendet. Es gibt keine Hinweise auf eine strafbare Handlung durch Dritte. Das Verfahren wird eingestellt.

Untersuchungsergebnisse
Am 14. August 2024, kurz nach 12:20 Uhr, ging bei der Kantonalen Notrufzentrale St. Gallen die Meldung über zwei leblose Personen in einem Einfamilienhaus in Altenrhein ein. Die ausgerückten Einsatzkräfte fanden eine 41-jährige Frau und einen 48-jährigen Mann vor, die beide bereits verstorben waren. Die Staatsanwaltschaft eröffnete ein Strafverfahren, um die Umstände zu klären.

Die Ermittlungen ergaben, dass der Mann, ein Anästhesist, seiner Lebenspartnerin wiederholt auf ihr Verlangen Lokalanästhetikum zur Schmerzbehandlung injiziert hatte. Die rechtsmedizinische Untersuchung stellte eine toxische Konzentration des Wirkstoffs im Körper der Frau fest. Offenbar kam es am Abend des 13. August 2024 zu medizinischen Komplikationen, die trotz Reanimationsversuchen ihres Lebenspartners zum Tod führten.

Schlussfolgerung der Behörden
Die Untersuchung ergab, dass der 48-jährige Mann sich nach dem Tod seiner Partnerin das Leben nahm. Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse wurden keine Hinweise auf eine strafbare Handlung durch Dritte gefunden.

Verfahrenseinstellung
Da kein Fremdverschulden festgestellt wurde, wird das Strafverfahren eingestellt. Die Ermittlungen zum tragischen Vorfall sind damit abgeschlossen.

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