Kabotage-Kontrolle in Val de Bagnes – Fahrer gestoppt
In Val de Bagnes führte die Kantonspolizei am 26. Januar 2025 eine gezielte Kontrolle im Kampf gegen Kabotage durch. Vier Fahrer wurden angehalten, weil sie gewerblichen Personenverkehr mit ausländischen Fahrzeugen betrieben. Die Massnahmen schützen den fairen Wettbewerb.
Erster Fall: Illegaler Transport gestoppt
Am 26. Januar 2025, kurz vor Mittag, kontrollierte die Kantonspolizei im Val de Bagnes einen in Deutschland zugelassenen Kleinbus mit neun Sitzplätzen, der zwischen Verbier und der Talebene unterwegs war. Die Lenkerin, eine 41-jährige Französin, beförderte ein Paar mit Kind in Richtung Flughafen Genf. Die Überprüfung ergab einen klaren Verstoss gegen Kabotage, da es sich um einen entgeltlichen Personentransport mit einem ausländischen Fahrzeug handelte. Ein Schweizer Taxi wurde zur Weiterbeförderung beauftragt.
Zweiter Fall: Passagierabholung am Flughafen
Am frühen Nachmittag wurde ein weiteres Fahrzeug mit deutschen Kennzeichen gestoppt. Ein 26-jähriger Italiener beförderte eine Kundin vom Flughafen Genf nach Verbier. Auch dieser Fall wies einen eindeutigen Bruch der Kabotagevorschriften auf, da der gewerbliche Transport nicht den schweizerischen Bedingungen entsprach.
Dritter Fall: Wiederholter Verstoss auf der A9
Gegen 17 Uhr stoppte die Polizei auf der Rhôneautobahn A9 ein Fahrzeug mit französischen Kennzeichen. Der 48-jährige ghanaische Fahrer transportierte zahlende Fahrgäste zwischen Verbier und Genf und hatte denselben Kundenkreis bereits eine Woche zuvor bedient. Dieser wiederholte Verstoss gegen Kabotage führte zu einer Anzeige und hohen Bussgeldern.
Vierter Fall: US-Touristen von Genf nach Verbier
Am 15. Februar wurde ein 42-jähriger französischer Fahrer angehalten, der zwei amerikanische Touristen vom Flughafen Genf nach Verbier beförderte. Da das Fahrzeug in Frankreich zugelassen war, stellte dies einen weiteren klaren Fall von Kabotage dar. Ein örtliches Taxi übernahm den Transport und der Fahrer wurde angezeigt.
Was ist Kabotage?
Kabotage bezeichnet den entgeltlichen Transport von Personen innerhalb der Schweiz mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug. Die Kabotage ist ein klarer Verstoss gegen die geltenden Vorschriften. Kabotage schadet dem fairen Wettbewerb und schafft unlautere Marktbedingungen. Die strikte Kontrolle solcher Praktiken ist unabdingbar.
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