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Der Bundesrat hat entschieden, die Volksinitiative „Ja zur tierversuchsfreien Zukunft“ ohne direkten oder indirekten Gegenvorschlag abzulehnen. Er warnt vor gravierenden Folgen für Forschung, Gesundheit und den Wirtschaftsstandort Schweiz. Gleichzeitig setzt er sich für strengen Tierschutz und alternative Methoden ein.
Bundesrat lehnt Volksinitiative ab
An seiner Sitzung vom 19. Februar 2025 legte der Bundesrat die inhaltliche Stossrichtung für die Botschaft zur Volksinitiative „Ja zur tierversuchsfreien Zukunft“ fest. Er kommt zum Schluss, dass ein Verbot von Tierversuchen gravierende Konsequenzen für die medizinische Forschung und den Forschungsstandort Schweiz hätte. Daher wird die Initiative ohne direkten oder indirekten Gegenvorschlag abgelehnt.
Inhalt und Forderungen der Initiative
Die Initiative, die am 11. November 2024 eingereicht wurde, fordert ein vollständiges Verbot von Tierversuchen sowie das Ende der Zucht und des Handels von Tieren für Forschungszwecke. Innerhalb von sieben Jahren müssten alle Tierversuche eingestellt werden, in bestimmten Bereichen wie der Grundlagenforschung sogar sofort.
Auswirkungen auf Forschung und Innovation
Der Bundesrat warnt davor, dass ein solches Verbot zentrale Forschungsbereiche massiv beeinträchtigen würde. Besonders die Entwicklung neuer Medikamente gegen schwere Krankheiten wie Krebs oder neurologische Erkrankungen wäre gefährdet. Die Schweiz könnte ihre Wettbewerbsfähigkeit als Forschungsstandort verlieren und den Anschluss an internationale Projekte riskieren. Zudem könnten Studien ins Ausland verlagert werden, oft in Länder mit geringeren Tierschutzstandards.
Förderung des 3R-Prinzips
Trotz der Ablehnung der Initiative bekräftigt der Bundesrat seine Unterstützung für den Tierschutz in der Forschung. Das 3R-Prinzip (Replace, Reduce, Refine) steht im Zentrum dieser Bemühungen. Mit dem Nationalen Forschungsprogramm „Advancing 3R“ (NFP 79) sowie der Unterstützung des Schweizerischen 3R-Kompetenzzentrums (3RCC) sollen Alternativen zu Tierversuchen weiter gefördert und umgesetzt werden.
Strenge Regelungen für Tierversuche
Die Schweiz verfügt bereits über eine der strengsten Tierschutzgesetzgebungen weltweit. Tierversuche sind nur erlaubt, wenn keine Alternativen bestehen, und unterliegen strengen Prüfungen. Die Anzahl der Versuchstiere sank seit den 1980er-Jahren drastisch und blieb in den letzten Jahren stabil bei rund 600’000 Tieren pro Jahr. Durch fortlaufende Innovationen soll diese Zahl weiter reduziert werden, ohne die medizinische Forschung zu gefährden.