Vogelgrippe: Erhöhte Vorsicht und neue Schutzmassnahmen am Bodensee


Geflügelhaltung: Neue Schutzmassnahmen entlang des Rheins

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Nach einem erneuten Nachweis des Vogelgrippevirus im Kanton Thurgau hat das BLV strenge Schutzmassnahmen für Geflügelhaltungen entlang des Bodensees und des Rheins erlassen. Geflügelhaltende und die Bevölkerung sind zur Wachsamkeit aufgerufen.

Am 9. Dezember 2024 wurde im Kanton Thurgau bei einer Möwe das Vogelgrippevirus nachgewiesen. Dies ist der zweite Fall in der Schweiz in diesem Jahr. Als Reaktion darauf hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) neue Präventionsmassnahmen eingeführt, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

Betroffen ist ein Gebiet am Bodensee und entlang des Rheins, wo im Umkreis von 3 km ein Beobachtungsgebiet eingerichtet wurde. Die Massnahmen treten am 14. Dezember 2024 in Kraft und gelten bis zum 31. März 2025.


Strenge Massnahmen für Geflügelhaltungen

In den betroffenen Regionen gelten besondere Schutz- und Hygienebestimmungen für Geflügelhaltungen. Das Hauptziel der Massnahmen ist, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern. Geflügelhaltende müssen ihre Tiere konsequent schützen und bei Anzeichen einer Ansteckung sofort eine Tierärztin oder einen Tierarzt informieren.

Typische Symptome einer Vogelgrippe-Ansteckung sind:

  • Vermehrte Krankheits- oder Todesfälle
  • Rückgang der Legeleistung
  • Geringere Futter- und Wasseraufnahme

Geflügelhaltende in der ganzen Schweiz sind verpflichtet, ihre Tiere bei den kantonalen Behörden zu registrieren.


Hinweise für die Bevölkerung

Das Risiko einer Übertragung des Vogelgrippevirus auf Menschen ist äusserst gering und nur bei engem Kontakt mit infizierten Tieren möglich. Geflügelprodukte wie Poulet-Fleisch und Eier können weiterhin bedenkenlos konsumiert werden.

Tot aufgefundene Wildvögel sollten jedoch nicht berührt werden. Stattdessen sind sie der Wildhut, der Polizei oder dem Veterinärdienst zu melden.

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