Am Donnerstagmorgen, 28. November 2024, wurde an einer Schule in Wängi eine Drohnachricht entdeckt, die zu einer polizeilichen Untersuchung führte. Ein Schüler gestand die Tat und erklärte sie als Scherz.
Die Kantonspolizei Thurgau nahm umgehend Ermittlungen auf, und die Jugendanwaltschaft eröffnete eine Strafuntersuchung.
Entdeckung der Drohnachricht und Ermittlungen
Gegen 10:20 Uhr am 28. November 2024 meldete eine Person der Schulleitung, dass auf einer Schultoilette eine Drohnachricht hinterlassen worden sei. In der Nachricht war eine ernsthafte Bedrohung formuliert. Die Kantonspolizei Thurgau wurde sofort informiert und begab sich zur Schule, um die Situation zu untersuchen.
Schüler gesteht die Drohung als Scherz
Kurze Zeit nach dem Vorfall brachte eine Mutter ihren Sohn zur Schule, der als mutmaßlicher Verfasser der Drohung identifiziert wurde. Der Schüler gestand die Tat und erklärte, dass er sich von ähnlichen Vorfällen aus den Medien habe inspirieren lassen. Er betonte jedoch, dass die Drohung keineswegs ernst gemeint war, sondern lediglich als übler Scherz gedacht war.
Rechtliche Konsequenzen und Aufklärung
Trotz des Eingeständnisses des Schülers hat die Jugendanwaltschaft eine Strafuntersuchung eingeleitet. Die Kantonspolizei Thurgau betont, dass Drohnachrichten, selbst wenn sie als Scherz gemeint sind, schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Es wird auf die strafrechtliche Relevanz solcher Taten hingewiesen und darauf, dass die Behörden konsequent gegen solche Vorfälle vorgehen.
Die Kantonspolizei appelliert an alle Eltern, ihre Kinder über die ernsthaften Folgen von Drohungen und ähnlichen „Scherzen“ aufzuklären. Drohungen dieser Art können zu strafrechtlichen Konsequenzen führen und müssen nicht nur von den Behörden, sondern auch von der Gesellschaft ernst genommen werden.
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