Nationalratskommission fordert Abschaffung der Bundesrats-Ruhegehälter


(Symbolbild)

Die Nationalratskommission hat sich mit knapper Mehrheit für die Abschaffung der Ruhegehälter für Alt-Bundesräte, Bundeskanzler und Bundesrichter ausgesprochen.

Künftig sollen diese ehemaligen Magistratspersonen keine Sonderbehandlung mehr bei der beruflichen Vorsorge erhalten. Stattdessen sollen sie wie alle anderen Versicherten behandelt werden, so der Vorschlag der parlamentarischen Initiative. Diese Entscheidung ist ein weiteres Signal für eine Reform der Altersvorsorge der Staatsdiener, die nicht länger Privilegien genießen sollten.

Der Vorschlag der Nationalratskommission
Die Nationalratskommission (SPK-N) hat am 6. September 2024 die Initiative von Nationalrat Rémy Wyssmann (SVP/SO) unterstützt und sich mit 12 zu 11 Stimmen dafür ausgesprochen, das Ruhegehalt von ehemaligen Bundesräten, Bundeskanzlern und Bundesrichtern abzuschaffen. Dieses Ruhegehalt entspricht derzeit der Hälfte des Amtsgehalts, was bei einem Bundesratsgehalt von rund 460’000 Franken jährlich zu etwa 230’000 Franken an Ruhestandsgeld führt.

Keine Privilegien für Alt-Magistraten mehr
Die Debatte über die Höhe der Altersvorsorge für ehemalige Regierungsmitglieder und Richter ist nicht neu. Die Kritik richtet sich vor allem gegen die Tatsache, dass diese Personen auch dann ein hohes Ruhegehalt erhalten, wenn sie nach dem Rücktritt weiterhin lukrative Tätigkeiten ausüben. Die SPK-N vertritt die Auffassung, dass diese Sonderregelungen im Vergleich zu den allgemeinen Vorsorgesystemen der Bevölkerung schwer nachvollziehbar sind und daher abgeschafft werden sollten.

Mehr Gerechtigkeit und Transparenz
Für viele Vertreter der SPK-N ist der Schritt eine notwendige Maßnahme, um das Vertrauen in die politische und rechtliche Unabhängigkeit zu stärken und die Gerechtigkeit innerhalb des schweizerischen Systems zu wahren. Sie plädieren dafür, dass Alt-Magistraten wie alle anderen Bürger nach dem Arbeitsleben für ihre Altersvorsorge selbst sorgen sollten. Demgegenüber steht die Meinung der Minderheit innerhalb der Kommission, die der Ansicht ist, dass die aktuelle Regelung beibehalten werden sollte, um die Unabhängigkeit der Magistratspersonen zu gewährleisten.

Was folgt nun?
Der Vorschlag muss nun die Zustimmung der Schwesterkommission im Ständerat finden, bevor er endgültig umgesetzt werden kann. Sollte der Ständerat ebenfalls zustimmen, könnten diese Änderungen in naher Zukunft in Kraft treten und für alle zukünftigen Amtsinhaber gelten.

 

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