Bundesgericht entscheidet über Urnengang zur AHV-21-Änderung: Das Frauen-Rentenalter auf dem Prüfstand


Das Bundesgericht wird am 12. Dezember über die AHV-21-Abstimmung entscheiden. (Symbolbild)

Das Bundesgericht entscheidet am 12. Dezember 2024, ob die Abstimmung zum höheren Frauen-Rentenalter aufgrund falscher Zahlen wiederholt wird. Ein brisantes Thema, das die Schweizer Bevölkerung spaltet.

Die AHV-21-Reform hatte im September 2022 das Rentenalter der Frauen von 64 auf 65 Jahre erhöht. Doch nun stellt sich heraus, dass der Entscheid auf einer fehlerhaften Prognose basierte. Die Beschwerdeführer, darunter Grüne und SP Frauen, fordern deshalb eine Wiederholung der Abstimmung – ein Streit, der nicht nur politisch, sondern auch rechtlich von Bedeutung ist.

Der umstrittene AHV-21-Urnengang

Im September 2022 stimmte die Schweizer Bevölkerung knapp für die Reform AHV 21, die das Rentenalter der Frauen um ein Jahr anheben sollte. Doch seither gibt es Unmut über die Grundlage, auf der die Abstimmung beruhte. Ein Fehler in den Berechnungen der AHV-Ausgaben hatte den Entscheid beeinflusst. Konkret geht es um die Prognosen der Ausgaben, die vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) veröffentlicht wurden – Zahlen, die sich später als falsch herausstellten.

Laut den Beschwerdeführern, darunter die Grünen, die SP Frauen und ein Anwalt, wurden die Abstimmungsunterlagen mit irreführenden Zahlen versehen. Die Prognosen über die zukünftigen AHV-Ausgaben waren viel zu pessimistisch, was die Zustimmung zur Rentenalter-Erhöhung beeinflusste. Das Hauptargument lautet: Wäre die Bevölkerung mit korrekten Zahlen informiert worden, hätte der Entscheid möglicherweise anders ausgesehen.

Die Rolle des Bundesgerichts

Am 12. Dezember 2024 wird das Bundesgericht darüber entscheiden, ob die Abstimmung aufgrund der falschen Zahlen wiederholt werden muss. Die Beschwerdeführer verlangen, dass das knappe Ergebnis von 50,6 % Zustimmung zur AHV-21-Vorlage für ungültig erklärt wird. Ihrer Ansicht nach haben die fehlerhaften Ausgabenprognosen einen massiven Einfluss auf den Ausgang der Abstimmung gehabt. Die falschen Zahlen hätten die Menschen überzeugt, dass die AHV finanziell stärker belastet sei, als sie es tatsächlich ist.

Zudem ist auch der Zeitpunkt der fehlerhaften Berechnungen entscheidend. Das BSV hatte die Fehler im August 2023 eingestanden – mehr als ein Jahr nach der Abstimmung. Doch der Fehler war in den Abstimmungsunterlagen von 2022 enthalten, und die Bevölkerung stimmte auf Grundlage dieser falschen Zahlen ab.

Die Auswirkungen auf das Frauen-Rentenalter

Für viele Frauen bedeutet die Erhöhung des Rentenalters um ein Jahr einen spürbaren Verlust. Statt mit 64 Jahren in Rente gehen zu können, müssen sie nun ein Jahr länger arbeiten. Besonders für Frauen, die in körperlich belastenden Berufen arbeiten, kann dies eine grosse Herausforderung darstellen. Die Fehler in der Prognose, so die Kritiker, haben vielen Frauen ein Jahr Rente „gekostet“. Die AHV-21-Vorlage wurde ursprünglich mit der Begründung verabschiedet, dass die AHV finanziell abgesichert werden muss. Doch die Korrektur der Prognosen hat gezeigt, dass die finanzielle Lage der AHV nicht so schlimm ist, wie ursprünglich angenommen.

Die Reaktionen der Politik und Verwaltung

Die politischen Reaktionen auf die Fehler in den Berechnungen waren deutlich. Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider leitete nach Bekanntwerden des Fehlers eine Administrativuntersuchung ein. Das Ergebnis dieser externen Untersuchung wird Ende 2024 erwartet. Der Direktor des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV), Stéphane Rossini, kündigte zudem seinen Rücktritt auf Ende Juni 2025 an. Rossini war seit 2019 im Amt und hatte das Sozialwerk in dieser Zeit mitgeprägt. Seine Entscheidung wurde von Bundesrätin Baume-Schneider als Beitrag zur Sicherung der Sozialwerke gewürdigt.

Was passiert, wenn das Bundesgericht die Abstimmung annulliert?

Falls das Bundesgericht tatsächlich entscheidet, dass die Abstimmung auf Basis falscher Zahlen wiederholt werden muss, könnte dies weitreichende Folgen für die AHV-21-Reform haben. Eine Wiederholung der Abstimmung würde die bereits beschlossene Erhöhung des Rentenalters möglicherweise rückgängig machen. Für die Frauen in der Schweiz bedeutet dies, dass sie weiterhin mit 64 Jahren in Rente gehen könnten – zumindest, solange eine neue Vorlage nicht erneut die Zustimmung der Bevölkerung erhält.

Auch die politische Landschaft könnte sich durch ein solches Urteil verändern. Sollte der Urnengang wiederholt werden, könnte es zu neuen politischen Auseinandersetzungen über die Finanzlage der AHV und das Rentenalter kommen. Die Frage bleibt, ob eine breitere Diskussion und eine transparente Aufklärung der Bevölkerung über die tatsächlichen Zahlen zu einem anderen Entscheid führen würden.

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