Verhüllungsverbot ab Januar 2025: Schweiz zieht klare Grenzen
Ab dem 1. Januar 2025 gilt in der Schweiz das strikte Gesichtsverhüllungsverbot. Nach der Annahme der Volksinitiative „Ja zum Verhüllungsverbot“ am 7. März 2021 hat der Bundesrat nun die Bestimmungen bestätigt, die in allen öffentlich zugänglichen Orten landesweit gelten werden. Wer sein Gesicht ohne triftigen Grund verdeckt, muss mit einer Busse von bis zu 1000 Franken rechnen.
Wer verstösst, zahlt: Strenge Sanktionen bei Verhüllung
Wer unerlaubt das Gesicht verhüllt, wird künftig hart zur Kasse gebeten. Ein Verstoss wird in der Regel im Ordnungsbussenverfahren geahndet – mit einer vor Ort zahlbaren Busse von 100 Franken. Doch Vorsicht: Weigert sich jemand, die Busse direkt zu begleichen, kann das Verfahren auf den maximalen Strafrahmen von 1000 Franken ausgeweitet werden. Hier zeigt sich der klare Wille des Gesetzgebers: In der Schweiz sollen die Gesichter sichtbar bleiben – und Verstösse spürbare Konsequenzen haben.
Ausnahmefälle: Wo Gesichtsverhüllung weiterhin erlaubt bleibt
Trotz des strikten Verbots gibt es einige wenige Ausnahmen. Verhüllungen bleiben in Flugzeugen, diplomatischen Räumlichkeiten und Gotteshäusern gestattet. Auch für Gesundheits- und Sicherheitsgründe, klimatische Bedingungen oder lokale Traditionen darf weiterhin das Gesicht bedeckt werden. Ein spezieller Fall gilt für die Ausübung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit: Wer aus Schutzgründen das Gesicht bei Kundgebungen verhüllen muss, kann dies tun – allerdings nur mit vorheriger Bewilligung der zuständigen Behörden.
Ein klares Signal für öffentliche Ordnung
Mit dem neuen Verbot sendet die Schweiz ein klares Signal: öffentliche Sicherheit und Transparenz haben Vorrang. Der Bundesrat stellt klar, dass das Verhüllungsverbot nicht verhandelbar ist und Verstösse eine ordentliche Strafe nach sich ziehen. Das Gesetz tritt in Zeiten wachsender Sicherheitsdebatten in Kraft und zielt darauf ab, den öffentlichen Raum für alle sicher und zugänglich zu gestalten.