Nach über drei Jahrzehnten in Haft eröffnet sich für Lyle und Erik Menendez eine mögliche Wende: Die Staatsanwaltschaft Los Angeles strebt eine neue Anhörung für die Brüder an. Trotz ihrer Verurteilung zu lebenslanger Haft ohne Bewährung könnte eine Wiederverurteilung eine baldige Freilassung ermöglichen.
Neue Entwicklungen im Fall Menendez
Im August 1989 hatten Lyle und Erik Menendez ihre Eltern Kitty und Jose Menendez in deren Villa in Beverly Hills ermordet. Die Brüder gestanden die Tat und behaupteten, sie hätten aus Angst vor weiterer Gewalt gehandelt, da ihr Vater Erik über Jahre missbraucht habe. Die Staatsanwaltschaft Los Angeles County will nun eine neue Strafe von 50 Jahren bis lebenslänglich mit Bewährungsmöglichkeit für die Brüder anstreben. Da die Brüder bei der Tat noch jung waren, könnten sie im Falle einer neuen Verurteilung und Bewilligung einer Bewährung sofort freikommen.
Verfahren und mögliche Bewährung
Falls die erneute Verurteilung genehmigt wird, entscheidet der Bewährungsausschuss in einem separaten Verfahren über die Freilassung. Die endgültige Entscheidung liegt bei Gouverneur Gavin Newsom, der bis zu 150 Tage Zeit hat, um den Fall zu prüfen.
Erhöhtes mediales Interesse durch Netflix-Serie
Das Interesse am Fall Menendez ist durch die Veröffentlichung der True-Crime-Serie „Monsters: The Lyle and Erik Menendez Story“ auf Netflix neu entfacht. Die Serie greift die traumatischen Ereignisse der Brüder auf und beleuchtet ihre Aussagen über Missbrauch und Selbstverteidigung.
Neue Beweise und gespaltene Meinungen in der Familie
In einer möglichen Neuverhandlung könnte das Verteidigungsteam neue Beweise für den Missbrauch durch Jose Menendez präsentieren, darunter einen Brief von Erik aus dem Jahr 1988 sowie Aussagen eines früheren Mitglieds der Boyband Menudo, das ähnliche Vorwürfe gegen Jose Menendez erhebt. Während ein Großteil der Familie die Freilassung der Brüder unterstützt, widerspricht Milton Andersen, der Bruder von Kitty Menendez, und betont die Brutalität der Tat und die Angemessenheit des bisherigen Urteils.
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