Schweiz – Massnahmen gegen Minderjährigenheiraten ab Januar 2025 in Kraft


(Symbolbild: Wikipedia)

Ab dem 1. Januar 2025 treten in der Schweiz neue Gesetze in Kraft, um Minderjährigenheiraten noch effektiver zu bekämpfen. Minderjährig verheiratete Personen sollen besser geschützt und Auslandsehen unter strengeren Bedingungen anerkannt werden.

Ab dem 1. Januar 2025 werden Minderjährigenheiraten in der Schweiz konsequenter bekämpft. Der Bundesrat hat am 23. Oktober 2024 die entsprechenden Änderungen im Zivilgesetzbuch (ZGB) und im Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) verabschiedet. Künftig werden im Ausland geschlossene Ehen mit Minderjährigen nur noch unter strengen Voraussetzungen anerkannt, vor allem wenn mindestens einer der Ehegatten bei der Heirat in der Schweiz wohnte.

Die Gesetzesänderung ermöglicht es den Betroffenen, ihre Ehe bis zum 25. Geburtstag für ungültig erklären zu lassen – bisher war dies nur bis zum 18. Geburtstag möglich. Damit erhalten Betroffene mehr Zeit, ihre Situation zu überdenken und rechtliche Schritte einzuleiten. In Ausnahmefällen kann eine Ehe aufrechterhalten werden, wenn dies im Interesse der betroffenen Person liegt und ihrem freien Willen entspricht.

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