Neue Regelungen für den Tabak- und Nikotinverkauf
Mit dem Inkrafttreten des nationalen Tabakproduktegesetzes ab dem 1. Oktober 2024 dürfen Tabakprodukte, E-Zigaretten und alle nikotin- und tabakhaltigen Produkte (wie Wasserpfeifen, Nikotinbeutel oder CBD-Produkte) nur noch an Personen ab 18 Jahren verkauft werden. Der Kanton Solothurn hatte bereits 2019 das Verkaufsverbot von Tabakwaren für Minderjährige eingeführt, doch E-Zigaretten blieben bislang ausgenommen. Das neue Gesetz schliesst diese Lücke und erweitert zudem den Schutz vor Passivrauchen auf E-Zigaretten.
Verstärkte Kontrollen durch den Kanton Solothurn
Zur Sicherstellung der Einhaltung des neuen Gesetzes plant der Kanton Solothurn verstärkte Testkäufe in Verkaufsstellen. Bei Verstössen gegen die Verkaufsbestimmungen können sowohl Betriebe als auch Verkaufspersonen mit Bussen belegt werden. Alle Verkaufsstellen sind dazu verpflichtet, die neuen Bestimmungen sichtbar auszuhängen und sicherzustellen, dass diese eingehalten werden. Das Gesundheitsamt wird im Oktober alle betroffenen Verkaufsstellen informieren und entsprechendes Jugendschutzmaterial bereitstellen.
Schutz von Jugendlichen im Fokus
Der Jugendschutz steht bei den neuen Bestimmungen im Vordergrund. Nikotin hat ein hohes Suchtpotenzial und kann die Gehirnentwicklung bei Jugendlichen beeinträchtigen. Besonders E-Zigaretten erfreuen sich unter Jugendlichen grosser Beliebtheit, und der Konsum hat sich bei den 15- bis 19-Jährigen zwischen 2022 und 2023 verdoppelt. Mehr als ein Drittel der 15- bis 24-Jährigen konsumiert regelmäßig Tabak- oder Nikotinprodukte.
Zukünftige Anpassungen geplant
Zusätzliche gesetzliche Anpassungen zum Schutz von Minderjährigen sind bereits in Diskussion. Das eidgenössische Parlament berät derzeit über weitere Massnahmen, darunter ein Werbeverbot in Printmedien, im Internet und in sozialen Medien, um die Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» umzusetzen.