Schweizer und EU-Arbeitsrecht bieten vergleichbaren Schutz für Arbeitnehmende. (Symbolbild: Unsplash)

Der Bundesrat hat am 4. September 2024 den Bericht zum Postulat «Unterschiede zwischen dem Schweizer und dem EU-Recht im Bereich des Arbeitnehmerschutzes» angenommen. Es wurde festgestellt, dass der Arbeitnehmerschutz in der Schweiz und der EU weitgehend gleichwertig ist, und keine Anpassung des Schweizer Rechts erforderlich ist.

Vergleich zwischen Schweizer und EU-Recht

Eine interdepartementale Arbeitsgruppe untersuchte 12 EU-Rechtstexte und verglich sie mit der Schweizer Gesetzgebung. Berücksichtigt wurden auch die Umsetzungen in verschiedenen EU-Ländern wie Frankreich, Deutschland und den Niederlanden. Die Prüfung ergab, dass die Schweizer Gesetze in den meisten Bereichen den EU-Vorgaben entsprechen. Nur in wenigen Fällen wurden Unterschiede festgestellt, die oft nur geringfügig sind.

Unterschiede bei neueren EU-Richtlinien

Die grössten Abweichungen betreffen zwei EU-Richtlinien: die Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen sowie die Richtlinie (EU) 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Diese beiden Richtlinien beinhalten spezifische Rechte, die im Schweizer Recht in dieser Form nicht vorhanden sind. Dennoch sieht der Bundesrat keinen Anpassungsbedarf, da das Schweizer Recht insgesamt einen gleichwertigen Schutz bietet.

Keine Anpassung des Schweizer Rechts notwendig

Trotz der Unterschiede sieht der Bundesrat keinen Grund, das Schweizer Recht an die neuen EU-Richtlinien anzupassen. Die bestehende Gesetzgebung gewährleistet bereits einen ausgewogenen Arbeitnehmerschutz. Darüber hinaus könnte eine Annäherung an das EU-Recht den bewährten Dialog zwischen den Sozialpartnern in der Schweiz beeinträchtigen.

Unabhängigkeit des Schweizer Arbeitsrechts

Seit der Ablehnung des EWR-Abkommens 1992 hat die Schweiz ihr Arbeitsrecht teilweise an das EU-Recht angepasst. Obwohl die Schweiz nicht zur Übernahme von EU-Recht verpflichtet ist, verfolgt sie die Entwicklungen in der EU aufmerksam und berücksichtigt diese, wo es sinnvoll erscheint.

Die überprüften Rechtsakte sind nicht Teil der laufenden Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU. Dennoch strebt der Bundesrat an, das Recht für entsandte Arbeitnehmende an EU-Standards anzupassen, um faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und unlauteren Wettbewerb zu verhindern.

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