So möchte Glarus aktive Bodenpolitik betreiben


Regierungsrat Glarus verabschiedet neue Verordnung für aktives Flächenmanagement. (Bild: Dimitri Freitknecht/gl.ch)

Der Kanton Glarus plant, mit einem gezielten Flächenmanagement die Standortförderung aktiv zu unterstützen. Eine neue Verordnung regelt die Kriterien für die Entwicklung von Grundstücken und Immobilien.

Der Regierungsrat hat im Rahmen einer Sitzung am 27. August 2024 eine Verordnung verabschiedet, die den Umgang des Kantons Glarus mit Flächen und Immobilien festlegt. Ziel ist es, durch ein gezieltes Management der Flächen die Standortförderung zu stärken und die Ansiedlung neuer sowie die Entwicklung bestehender Unternehmen zu unterstützen.

Aktive Bodenpolitik für wirtschaftliche Entwicklung

Nach einem Beschluss der Landsgemeinde 2023 soll der Kanton Glarus eine aktive Bodenpolitik betreiben, die sich durch ein effektives Flächenmanagement auszeichnet. Die neu verabschiedete Verordnung zu den Kriterien für die Entwicklung von Flächen und Immobilien (VKEF) legt fest, wie der Kanton wirtschaftlich relevante Grundstücke und Immobilien entwickeln möchte. Die Kriterien, die dabei eine Rolle spielen, umfassen die Grösse und Lage der Flächen, die Erschliessung, die Wertschöpfungsintensität, die Anzahl der Arbeitsplätze sowie die Nutzungsflexibilität.

Zusammenarbeit mit Gemeinden als Schlüssel

Der Erfolg des Flächenmanagements hängt stark von der Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und den Gemeinden ab. Diese sind für die Planung und Baubewilligungen verantwortlich und können auch Eigentümer der betreffenden Flächen sein. Der Kanton Glarus plant, zusammen mit den Gemeinden geeignete Flächen zu evaluieren und gegebenenfalls selbst Land zu erwerben, um die Ansiedlung von Unternehmen zu fördern. Darüber hinaus will sich der Kanton auch an der Entwicklung von Flächen beteiligen, die im Besitz von Gemeinden oder Dritten sind.

Qualitätssicherung und Kantonsvergleich

Das Thema Flächenmanagement hat in vielen Kantonen an Bedeutung gewonnen. Im Rahmen der Ausarbeitung der Verordnung wurden andere Kantone zum Vergleich herangezogen. Eine zentrale Erkenntnis war die Bedeutung der Qualitätssicherung. Um die optimale Nutzung der Flächen zu gewährleisten, sollen Verfahren wie Testplanungen oder Projektstudien eingesetzt werden. Da die Standortentwicklung oft über Kantonsgrenzen hinaus wirkt, wird auch eine Zusammenarbeit zwischen den Kantonen in Betracht gezogen.

Positive Rückmeldungen zur Vernehmlassung

Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass die Mehrheit der beteiligten Akteure den eingeschlagenen Weg begrüsst. Insbesondere die Gemeinden betonen die Wichtigkeit der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen bei der Entwicklung von Flächen und Immobilien. Weitere Rückmeldungen betrafen mögliche Sanktionsmassnahmen bei Nichteinhaltung der Kriterien durch Unternehmen sowie das Vorkaufsrecht bei einem Konkurs oder Wegzug eines Unternehmens. Der Regierungsrat hat jedoch entschieden, auf solche Massnahmen zu verzichten, da bereits klare Vorgaben im Standortförderungsgesetz bestehen.

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