Stadt Schaffhausen: Acht Raser am Wochenende erwischt – Führerausweise eingezogen


(Bild von Kapo SH)

Polizei kontrolliert am Samstag gezielt zwei Hauptachsen – zwei Autofahrer mit 90 km/h gestoppt, Führerausweis vor Ort abgegeben

Im Schaffhauser Stadtgebiet hat die Polizei mehrere Schnellfahrer aus dem Verkehr gezogen. Die Höchstwerte lagen bis zu 40 km/h über dem Erlaubten.

Mehrere Schnellfahrer wurden am Samstag in Schaffhausen ertappt – zwei Autofahrer mussten ihren Führerausweis direkt abgeben.

Am Samstag, 17. Mai 2025, führte die Schaffhauser Polizei zwei mobile Geschwindigkeitskontrollen im Raum Herblingen durch. Kontrolliert wurde an zwei bekannten Verkehrsachsen in der Stadt Schaffhausen:

  • Ernst-Hombergerstrasse

  • Gennersbrunnerstrasse

Bei diesen Kontrollen gingen insgesamt neun Verkehrsteilnehmende der Polizei ins Netz:

  • Vier Autofahrer an der Ernst-Hombergerstrasse

  • Ein Motorradfahrer und fünf Personenwagenlenker an der Gennersbrunnerstrasse

Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit an beiden Messpunkten beträgt 50 km/h. Die ermittelten Fahrzeuggeschwindigkeiten lagen zwischen 69 und 90 km/h.

Zwei besonders gravierende Fälle:

  • Ein 42-jähriger und ein 46-jähriger Autofahrer wurden mit 90 km/h gemessen – 40 km/h zu schnell.

  • Beide mussten ihren Führerausweis direkt vor Ort den Polizeikräften übergeben.

Die Staatsanwaltschaft Schaffhausen, Abteilung Verkehr, wird nun in allen Fällen die verkehrsrechtlichen Konsequenzen klären.

Die Polizei betont, dass solche massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht nur Ordnungswidrigkeiten, sondern strafrechtlich relevante Raserdelikte darstellen können.

Besonders in städtischen Bereichen wie Herblingen, wo Fussgängerzonen, Schulen oder Querungen häufig sind, kann überhöhtes Tempo lebensgefährliche Konsequenzen haben.

Wann gilt man als Raser in der Schweiz?

  • Innerorts: ab 70 km/h (bei 50er-Zone)

  • Ausserorts: ab 100 km/h (bei 80er-Zone)

  • Autobahn: ab 200 km/h (bei 120er-Zone)

Folgen bei Raserdelikt:

  • Führerausweisentzug (mindestens 2 Jahre)

  • Freiheitsstrafe bis zu 4 Jahre

  • Eintrag im Strafregister

  • Beschlagnahmung oder Entzug des Fahrzeugs möglich

Die Kontrollen in Schaffhausen zeigen, dass auch im städtischen Bereich gezielt gegen Raser vorgegangen wird. Die Polizei kündigt an, solche Einsätze regelmässig fortzusetzen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

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