Der Kanton Glarus hatte im Februar 2020 die Programmvereinbarung mit dem Bundesamt für Umwelt abgeschlossen, die den Zeitraum 2020–2024 abdeckt. Aufgrund der unerwarteten Instandstellungsarbeiten nach dem Hangrutsch in Schwanden war eine Erhöhung der Gesamtkosten erforderlich. Anfang Juni 2024 beauftragte der Regierungsrat die Abteilung Wald und Naturgefahren mit der Anpassung der Vereinbarung, die nun genehmigt wurde.
Diese zusätzlichen Mittel sind entscheidend, um die Stabilität im betroffenen Gebiet wiederherzustellen und zukünftige Naturgefahren zu minimieren.